Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

211626 · 2021-09-29 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

  1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
  1. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 (Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt ein Termin im ersten Halbjahr 2024 festgelegt.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

  1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
  1. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 (Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt ein Termin im ersten Halbjahr 2024 festgelegt.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.1 Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen geändert beschlossen

211626-04

Abstimmungsergebnis: geändert, absatzweise Abstimmung Absatz 1: Mehrheit gegen CDU Absatz 2: Mehrheit gegen CDU und FDP

Beschluss: Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden. Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hi

_Gekürzt (1829 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49014?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211626-01 ST Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages.

211626-02 ST Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.:

Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagen- und Bedarfsermittlung) werden die verschiedenen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt. zu 2.:

Die Verwaltung ist mit dem angeführten Ratsbeschluss beauftragt worden, Maßnahmen zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen während der Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad sicherstellen. Im Rahmen dieses Prüfauftrages werden derzeit mit den Schwimm- und Sportfreunden Bonn e.V. (SSF) Gespräche geführt. Im Anschluss wird den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Der Zeitpunkt für einen möglichen Eigentumsübergang des noch zu errichtenden Interimsbades von den SSF an die Stadt kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

211626-03 AA Koalitionsantrag zum Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnenAntrag zur Vorlage 211626

Sachverhalt

Die Sanierung des Frankenbades im Rahmen des zuvor von der Verwaltung angekündigten Zeitplanes hat für die Antragsteller hohe Priorität. Das berechtigte Anliegen des Bürgerantrages sollte daher im Sinne des oben stehenden Beschlussvorschlages weiter verfolgt werden.

Beschlussvorschlag

Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.

Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen.

211626-04 Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

Sachverhalt

Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.

Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen. Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.

Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen. Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich.

Begründung

Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Beschluss des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in seiner Sitzung vom 03.11.2021, mit dem dieser dem Änderungsantrag der Koalition DS 211626-03AA zum Bürgerantrag 211626 „Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des Maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen“ gefolgt ist.

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Der ursprüngliche Bürgerantrag lautet wie folgt:

  1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
  2. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 (Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt ein Termin im ersten Halbjahr 2024 festgelegt.

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Zu dem Bürgerantrag hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen (DS 211626-02ST):

__zu 1.: __ Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagen- und Bedarfsermitt

_Gekürzt._

211626-05 Sachstand Sanierung des Frankenbades