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211626 · 2021-09-29 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.1 Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen geändert beschlossen
211626-04
Abstimmungsergebnis: geändert, absatzweise Abstimmung Absatz 1: Mehrheit gegen CDU Absatz 2: Mehrheit gegen CDU und FDP
Beschluss: Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden. Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hi
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages.
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.:
Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagen- und Bedarfsermittlung) werden die verschiedenen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt. zu 2.:
Die Verwaltung ist mit dem angeführten Ratsbeschluss beauftragt worden, Maßnahmen zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen während der Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad sicherstellen. Im Rahmen dieses Prüfauftrages werden derzeit mit den Schwimm- und Sportfreunden Bonn e.V. (SSF) Gespräche geführt. Im Anschluss wird den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Der Zeitpunkt für einen möglichen Eigentumsübergang des noch zu errichtenden Interimsbades von den SSF an die Stadt kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Sachverhalt
Die Sanierung des Frankenbades im Rahmen des zuvor von der Verwaltung angekündigten Zeitplanes hat für die Antragsteller hohe Priorität. Das berechtigte Anliegen des Bürgerantrages sollte daher im Sinne des oben stehenden Beschlussvorschlages weiter verfolgt werden.
Beschlussvorschlag
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen.
Sachverhalt
Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen. Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden.
Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen. Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich.
Begründung
Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Beschluss des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in seiner Sitzung vom 03.11.2021, mit dem dieser dem Änderungsantrag der Koalition DS 211626-03AA zum Bürgerantrag 211626 „Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des Maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen“ gefolgt ist.
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Der ursprüngliche Bürgerantrag lautet wie folgt:
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Zu dem Bürgerantrag hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen (DS 211626-02ST):
__zu 1.: __ Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagen- und Bedarfsermitt
_Gekürzt._