Originalquelle: ALLRIS-Original
211637 · 2021-10-07 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ersatzneubau Aula und Seminargebäude mit Erweiterung des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums in 53115 Bonn wird zugestimmt.
Die Planung wird wie in Variante 2 (mit Rückbau Bestandsmensa) dargestellt
weitergeführt.
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ersatzneubau Aula und Seminargebäude mit Erweiterung des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums in 53115 Bonn wird zugestimmt.
Die Planung wird wie in Variante 2 (mit Rückbau Bestandsmensa) dargestellt weitergeführt.
Begründung der Dringlichkeit: Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9 – Programm stehen unter erheblichem Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge, weil es einen Verzug von rd. zwei Monaten bedeuten würde. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: __1312032NV4__ ) werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wie mit MV __1811044__ und [__1910560__](http://intranet2.bonn.de/bo_ris/ris_intranet_10/agm_index.asp?e_search_1=1910560+&e_ze
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 07.10.2021
16.4 Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz- Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn weitere Lesung - mit Maßgabe
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Abstimmungsergebnis: - einstimmig 1. Lesung mit Vertagung und Maßgaben
Empfehlung:
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig vertagt mit den Maßgaben, dass
Sitzung am 27.10.2021 beraten wird,
und darstellt (u.a. im Hinblick auf Restabschreibung, Rückgabe von Fördermitteln, Aufteilung der Baukosten),
den Fraktionen frühzeitig, vorab per E-Mail an die Mitglieder des Schulausschusses übersandt werden.
Es besteht interfraktionelles Einverständnis wie o.g. zu verfahren
Ziffer 1 der o.g. Maßgaben wird seitens des AM Dr. Meier – Bündnis`90/DIE GRÜNEN – und der Stv. Frau Grenz – SPD – beantragt verbunden mit dem Antrag im Schulausschuss eine erste Lesung durchzuführen.
Ziffe
_Gekürzt (1856 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:66393?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.15 Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz- Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-03, Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ersatzneubau Aula und Seminargebäude mit Erweiterung des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums in 53115 Bonn wird zugestimmt.
Die Planung wird wie in Variante 2 (mit Rückbau Bestandsmensa) dargestellt weitergeführt.
Die Beschlussfassung erfolgt mit folgender Maßgabe:
Das SGB wird gebeten, das Umsetzungskonzept für das Projekt zu erarbeiten und schriftlich vorzustellen. Dabei ist auch darzustellen, ob die Maßnahme mit einem Generalübernehmer oder einer Kombination aus Generalplaner und Generalunternehmer bezüglich der Bauleistungen geplant und umgesetzt werden sollte.
Die hervorgehobene Ergänzung ergibt sich aus der Beschlussfassung zu AA- 03.
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Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die Vorlage „Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums“ zunächst in 1. Lesung behandelt und darum gebeten, dezidiert die Kosten der Varianten 1 und 2 zu benennen und darzustellen (u.a. im Hinblick auf Restabschreibung, Rückgabe von Fördermitteln, Aufteilung der Baukosten).
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
In der beigefügten Folgelastenberechnung ist eine dezidierte Kostenbetrachtung für die Variante 1 (Integration/Umbau der Bestandsmensa) und Variante 2 (Rückbau der Bestandsmensa) aufgeführt.
Bei Variante 1 wird aufgrund der mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die Bestandsmensa verbundenen Unwägbarkeiten ein höherer Risikozuschlag angesetzt. Somit belaufen sich die prognostizierten Gesamtkosten zum Stand Vorplanung auf rd. 37.594.000 € für Variante 1 und unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten für die Sonderabschreibung und eine etwaige Fördermittelrückzahlung auf rd. 37.098.000 € für Variante 2.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die Vorlage „Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums“ zunächst in 1. Lesung behandelt und darum gebeten, dezidiert die Kosten der Varianten 1 und 2 zu benennen und darzustellen (u.a. im Hinblick auf Restabschreibung, Rückgabe von Fördermitteln, Aufteilung der Baukosten).
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
In der beigefügten Folgelastenberechnung ist eine dezidierte Kostenbetrachtung für die Variante 1 (Integration/Umbau der Bestandsmensa) und Variante 2 (Rückbau der Bestandsmensa) aufgeführt.
Bei Variante 1 wird aufgrund der mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die Bestandsmensa verbundenen Unwägbarkeiten ein höherer Risikozuschlag angesetzt. Somit belaufen sich die prognostizierten Gesamtkosten zum Stand Vorplanung auf rd. 37.594.000 € für Variante 1 und unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten für die Sonderabschreibung und eine etwaige Fördermittelrückzahlung auf rd. 37.098.000 € für Variante 2.
Stellungnahme der Verwaltung
der Verwaltung
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die Vorlage „Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums“ zunächst in 1. Lesung behandelt und darum gebeten, dezidiert die Kosten der Varianten 1 und 2 zu benennen und darzustellen (u.a. im Hinblick auf Restabschreibung, Rückgabe von Fördermitteln, Aufteilung der Baukosten).
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
In der beigefügten Folgelastenberechnung ist eine dezidierte Kostenbetrachtung für die Variante 1 (Integration/Umbau der Bestandsmensa) und Variante 2 (Rückbau der Bestandsmensa) aufgeführt.
Bei Variante 1 wird aufgrund der mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die Bestandsmensa verbundenen Unwägbarkeiten ein höherer Risikozuschlag angesetzt. Somit belaufen sich die prognostizierten Gesamtkosten zum Stand Vorplanung auf rd. 37.594.000 € für Variante 1 und unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten für die Sonderabschreibung und eine etwaige Fördermittelrückzahlung auf rd. 37.098.000 € für Variante 2.
Sachverhalt
Die BBB-Fraktion betont zunächst ausdrücklich, dass sie der Notwendigkeit eines neuen Aulagebäudes unter Berücksichtigung der Bedarfe des musikalischen Zweiges dieser Schule sowie dem Erweiterungsbedarf im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 und einer maximalen Barrierefreiheit Rechnung tragen möchte.
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf mag ästhetisch anmuten, verkennt aber, dass es gegenüber Nutzern anderer maroder Schulen in Bonn kaum zu rechtfertigen sein dürfte, das EMA für rund 37 Millionen Euro zu erweitern und diese Schule offensichtlich mit einer Aula auf Konzertsaalniveau auszustatten, wenn diese nicht auch anderen Nutzungen wie z.B. Proben des Beethovenorchesters dienen wird.
Was die Erweiterung der schulischen Nutzfläche angeht, weist der BBB auf DS 1112439 hin, wonach auf ausdrücklichen Wunsch der Schulleitung und des Schulamtes Mehrkosten für verstärkte Fundamente des Mensa-Gebäudes für eine später mögliche Aufstockung / Erweiterung entstanden sind. Es grenzt daher an wirtschaftliche und vor allem ökologische Unvernunft, dieses für eine Erweiterung bereits ausgelegte Gebäude ohne Not abreißen zu wollen. So könnte z.B. für die notwendigen Klassen- und N
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung dar,
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2012021; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2012020
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Das SGB wird gebeten, das Umsetzungskonzept für das Projekt zu erarbeiten und schriftlich vorzustellen. Dabei ist auch darzustellen, ob die Maßnahme mit einem Generalübernehmer oder einer Kombination aus Generalplaner und Generalunternehmer bezüglich der Bauleistungen geplant und umgesetzt werden sollte.