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211650 · 2021-11-02 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir, die Anwohner der Ellerstraße, beantragen
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir, die Anwohner der Ellerstraße, beantragen
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021
6.14 Bürgerantrag: Optimierung Parkplatzsituation Ellerstraße vertagt
211650
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen AfD
Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir, die Anwohner der Ellerstraße, beantragen
Straße, auf beiden Seiten (Längsparkplätze) rückgängig zu machen,
auszuweisen,
Fußgängerweg durch Metallbügel zu sichern.
Die Vertagung zur gemeinsamen Berichterstattung über das PRK durch die Verwaltung beantragt Stv. Beu –GRÜNE-.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.12 Bürgerantrag: Optimierung Parkplatzsituation Ellerstraße vertagt
211650
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir, die Anwohner der Ellerstraße, beantragen
Straße, auf beiden Seiten (Längsparkplätze) rückgängig zu machen,
auszuweisen,
Fußgängerweg durch Metallbügel zu sichern.
Die Vertagung beantragt Bzv. Frau Lipprandt –SPD-, damit die Antragsteller ihre Einwände und Wünsche im Zuge der Bürgerinformation zu TOP 6.1 einbringen können.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf den Beschluss vom 24.11.2020 (siehe DS-Nummer: __201873__ ).
Da sich weder die Sach- noch Rechtslage geändert hat, empfiehlt die Verwaltung im Sinne der erreichten verbesserten Verkehrssituation für die Fußgänger*innen den jetzt vorliegenden Bürgerantrag abzulehnen.
Sachverhalt
Ergänzende Mitteilung zu DS211650-01 ST
Die Verwaltung hat zugunsten der anwohnenden Personen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für die Ellerstraße geprüft. Die Ellerstraße ist innerhalb des in Planung befindlichen Parkraumkonzeptes Nordstadt berücksichtigt. Die durchgeführte Untersuchung empfiehlt für die Ellerstraße die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (durch die Ausweisung einer Anwohnerparkzone und in Verbindung mit Parkscheinautomaten). Aus fachlicher Sicht sollte jedoch aufgrund absehbarer Verlagerungseffekte eine Umsetzung im Rahmen des Parkraumkonzeptes Nordstadt erfolgen und nicht vorlaufend als solitäre Maßnahme. Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Daher rät die Verwaltung, den Bürgerantrag sowie die Einrichtung einer Bewohnerparkzone abzulehnen.
Beschlussvorschlag
Ergänzende Mitteilung zu DS211650-01 ST
Die Verwaltung hat zugunsten der anwohnenden Personen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für die Ellerstraße geprüft. Die Ellerstraße ist innerhalb des in Planung befindlichen Parkraumkonzeptes Nordstadt berücksichtigt. Die durchgeführte Untersuchung empfiehlt für die Ellerstraße die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (durch die Ausweisung einer Anwohnerparkzone und in Verbindung mit Parkscheinautomaten). Aus fachlicher Sicht sollte jedoch aufgrund absehbarer Verlagerungseffekte eine Umsetzung im Rahmen des Parkraumkonzeptes Nordstadt erfolgen und nicht vorlaufend als solitäre Maßnahme. Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Daher rät die Verwaltung, den Bürgerantrag sowie die Einrichtung einer Bewohnerparkzone abzulehnen.