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211663 · 2022-01-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Wendeanlage im Bf. Duisdorf wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) mitzuteilen, so dass die Maßnahme aus der Einplanung zur ÖPNVG-Förderung gestrichen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem NVR weiterhin den Ausbau und die Elektrifizierung der S 23 und die Planungen zu einer linksrheinischen S-Bahntrasse (S 17) durch die DB zu unterstützen.
Die Wendeanlage im Bf. Duisdorf wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) mitzuteilen, so dass die Maßnahme aus der Einplanung zur ÖPNVG-Förderung gestrichen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem NVR weiterhin den Ausbau und die Elektrifizierung der S 23 und die Planungen zu einer linksrheinischen S-Bahntrasse (S 17) durch die DB zu unterstützen.
__Zusammenfassung__
Die Durchbindung von Zügen aus dem Ahrtal auf die Voreifelbahn wurde in der Vergangenheit diskutiert und eine dafür notwendige Wendeanlage im Bf. Bonn-Duisdorf zur ÖPNVG-Förderung des Landes angemeldet. Zwischenzeitlich liegt der Fokus auf einem neuen Konzept zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Voreifelbahn in Verbindung mit einem Ausbau der linken Rheinstrecke. Deshalb wird auch aktuell eine Wendeanlage im Bf. Duisdorf planerisch nicht weiterverfolgt. Der NVR fragt daher bei der Stadt Bonn an, ob die Maßnahme aus der Einplanung für die ÖPNVG-Förderung herausgenommen werden kann. Da in der Vergangenheit jedoch ein Ratsbeschluss für diese Maßnahme gefasst wurde, legt die Stadtverwaltung hiermit dem Rat diese Beschlussvorlage vor, die Wendeanlage im Bf. Duisdorf nicht weiterzuverfolgen.
__Im Einzelnen__
Mit Beschluss des Rates vom 14.04.2011 (DS-Nr. 1111201) wurde die Verwaltung beauftragt, für die Verlängerung der Ahrtalbahn (RB 30) vom Hauptbahnhof Bonn bis Bahnhof Duisdorf mit einer Wendeanlage im Bf. Bonn Duisdorf zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes den Vorgaben des NVR nach zu melden. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Wendeanlage Duisdorf m
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.2 S 23 Wendeanlage Bf. Duisdorf zurückgezogen
211663
Abstimmungsergebnis: zurückgezogen
Die zurückgezogene Vorlage hatte folgenden Wortlaut: Die Wendeanlage im Bf. Duisdorf wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) mitzuteilen, so dass die Maßnahme aus der Einplanung zur ÖPNVG-Förderung gestrichen werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem NVR weiterhin den Ausbau und die Elektrifizierung der S 23 und die Planungen zu einer linksrheinischen S-Bahntrasse (S 17) durch die DB zu unterstützen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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