Originalquelle: ALLRIS-Original
211665 · 2021-09-16 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: MdL Guido Déus Julia Polley CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Aufgrund insgesamt hoher Inzidenzwerte in Bonn wird über die Herbst-/Wintermonate erwartet, dass weiterhin die verschärften Regelungen zum Schutz vor Corona-Infektionen gelten. Dies führt zu einem verminderten Platzangebot der Gastronomie in den Innenräumen, um Infektionen zu vermeiden. Um dennoch die Möglichkeit von Umsatzeinbußen zu kompensieren, sollte den Gastronomen weiterhin die Nutzung der Außenflächen erlaubt werden, soweit dies – hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen – nicht mit dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken konkurriert.
Zudem meiden Menschen auch noch immer bewusst den Innenraum der Gastronomie, um das persönliche Infektionsrisiko zu senken. Aus diesem Grunde soll es den Gastronomen auch erlaubt werden, entsprechende Vorrichtungen vorübergehend einzurichten, die dazu dienen, vor der Witterung zu schützen. Auch die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichen Vorrichtungen sollen erlaubt werden, wobei durch die Gastronomen möglichst die klimafreundlichste Methode zu wählen ist.
Um Anwohnerinnen und Anwohner die wichtige Nachtruhe zu erhalten, soll die Nutzung bis 22 Uhr begrenzt werden. Insbesondere in der Altstadt sind die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Es wird beantragt,
der Dringlichkeit: **
Da die nächste Ratssitzung erst am 28.10.2021 stattfinden wird, bedarf es einer vorzeitigen Entscheidung durch den Rat, da andernfalls Genehmigungen nicht mehr rechtzeitig zum 01.11.2021 erteilt werden können.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
6.21 CDU-DA: Pandemiebedingte zeitliche Ausdehnung für Außengastronomien auf Pkw- Stellplätzen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
211665
Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Beschluss:
Es wird beantragt,
Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 zum 31.03.2022 weiter zuzulassen.
Bonner Stadtgebiet im bislang genehmigten Umfang vom 01.11.2021 bis 31.03.2022 zuzulassen. Für den Zeitraum des Bonner Weihnachtsmarktes (inkl. Auf- und Abbau) wird die Genehmigung der Nutzung im Bereich der Innenstadt ausgesetzt und die Flächen sind rechtzeitig zu räumen. Gleiches gilt für etwaige konkurrierende Nutzungen durch vergleichbare Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken.
Heizpilze oder ähnliche zur Erwärmung geeigneten Vorrichtungen in der kalten Jahreszeit zu errichten. Die Umbauungen dürfen die jeweils erlaubten Flächen nicht überschreiten
_Gekürzt (1350 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49960?offset=1200_
Sachverhalt
Angesichts der langen Dauer der coronabedingten Einschränkungen und einer in Teilen der Bevölkerung vorhandenen Verunsicherung gegenüber der Nutzung von Innenräumen sollten die Genehmigungen für einen größeren Zeitraum verlängert werden, zumal die Erfahrungen mit der zusätzlichen Außengastronomie in den allermeisten Fällen sehr positiv sind.
Beschlussvorschlag
Die in den Punkten 1, 2 und 4 genannte Frist der Ausnahmegenehmigungen wird jeweils bis zum 31.10.2022 verlängert.