Originalquelle: ALLRIS-Original
211666 · 2021-09-16 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott
Erfolgt mündlich.
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat in seiner Sitzung,
der Dringlichkeit: **
Die Sanierung der Stützen des Stadthauses, dessen Abstützung sowie die Interimsunterbringung von mehr als 1.000 Beschäftigten alleine wird ohne Berücksichtigung der Kosten der eigentlichen Sanierung bzw. des Neubaus bereits einen hohen Millionenbetrag kosten. Da hierfür voraussichtlich zusätzliche Mittel nachträglich in den Haushalt eingestellt werden müssen, duldet die Frage nach der Finanzierung keinen Aufschub.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.5 BBB-DA: Stadthaus Bonn wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
211666
Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Der nicht behandelte Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt:
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat in seiner Sitzung,
unmittelbar nach Erhalt des Gutachtens vom 02.02.2021 angefordert und dem Rat das Gutachten samt einer Einschätzung des Gutachters im Rahmen der Haushaltsberatungen vorenthalten hat.
Haushaltsmittel in 2021 und 2022 sowie in den einzelnen Jahren der mittelfristigen Finanzplanung als auch insgesamt für eine Sanierung / Neubau inkl. aller Kosten zu veranschlagen sein werden.
Umstand in Kenntnis gesetzt hat, dass aufgrund des gutachterlich festgestellten Zustandes des Stadthauses voraussichtlich bereits während der mittelfristigen Finanzplanung ein zusätzliches Investitionsvolumen in zwei-, wenn nicht gar dreistelliger Million
_Gekürzt (1251 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54146?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
__Zu Punkt 1.__
Die Oberbürgermeisterin erläutert dem Rat, warum sie die Einschätzung des Gutachters vom 06.09.2021 nicht unmittelbar nach Erhalt des Gutachtens vom 02.02.2021 angefordert und dem Rat das Gutachten samt einer Einschätzung des Gutachters im Rahmen der Haushaltsberatungen vorenthalten hat.
Die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Berichterstattung im Rat vom 20.09.2021 (DS-Nr.: 211647), mit der das Gutachten vorgelegt wurde.
Das Gutachten aus Februar bezog sich ausschließlich auf die Sanierung der Parkgeschosse und kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere der Beton und die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken beider Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und diesbezüglich __grundsätzlicher__ Handlungsbedarf besteht. Zu den aus den Ergebnissen resultierenden Konsequenzen für den technischen Betrieb ( __und damit den Weiterbetrieb des Stadthauses__ ) enthielt das Gutachten aber keine Aussage. Diese waren zu dem Zeitpunkt auch noch in keiner Weise absehbar. Die Verwaltung musste insoweit vor einer weitergehenden Information gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit diese Konsequenzen auf den komplexen technischen Betrieb zunächs
_Gekürzt._