Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002723) # Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße 211671 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. ## Begründung Nach § 127 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind die Gemeinden verpflichtet, die Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Die Bundestadt Bonn entspricht dieser Verpflichtung dem Grunde nach, in dem sie gemäß § 133 Absatz 1 des Baugesetzbuches Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeiträge erhebt. Häufig steht dann jedoch einer endgültigen Abrechnung entgegen, dass sich nicht alle Straßenflächen in städtischem Eigentum befinden und die Eigentümer sich weigern, diese an die Stadt abzutreten. Es bestehen in diesen Fällen keine rechtlichen Möglichkeiten, die betroffenen Grundstückseigentümer zur Abtretung dieser Straßenlandflächen zu zwingen. Da in § 8 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage der Grunderwerb, das heißt das Eigentum an allen ausgebauten Straßenflächen, festgesetzt ist, kann in diesen Fällen eine endgültige Beitragspflicht nicht entstehen mit der Folge, dass die endgültigen Erschließungsbeiträge bis zum Erwerb der Straßenlandflächen nicht festgesetzt werden können. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-12-09 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021 6.1 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz- Grünkorn-Straße ungeändert beschlossen 211671 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU bei Enth. BBB und FDP Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Seite 1 von 1 ### 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 7.2 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz- Grünkorn-Straße ungeändert beschlossen 211671 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an Rat: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Seite 1 von 1 ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.39 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz- Grünkorn-Straße ungeändert beschlossen 211671 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Eh. BBB und Stv. Fahrenholtz - parteilos- Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Aegidienstraße im Abschnitt von der Von-den-Driesch-Straße bis zur Franz-Grünkorn-Straße wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Seite 1 von 1