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211679 · 2021-09-23 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der Rheinuferbereich mit angrenzenden Grün-, Freiflächen und Parkanlagen ist seit 1972 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die derzeit gültige Landschaftsschutzverordnung (LSVO) Rheinufer tritt im August 2022 nach 20 Jahren, durch Erreichen der maximalen Geltungsdauer, außer Kraft. Die Höhere Naturschutzbehörde (HNB, Bezirksregierung Köln) beabsichtigt, eine neue Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer zum Schutz dieses Bereiches zu erlassen.
Gemäß § 26 (1) Bundesnaturschutzgesetz erfolgt die Unterschutzstellung des Rheinufers und der angrenzenden Bereiche zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Die Verbotsregelungen dienen der Umsetzung des Schutzzweckes.
Derzeit erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Naturschutzbeirates vom 05.10.2021
10.1 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer zur Kenntnis genommen
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Beschluss: (E) Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt der Naturschutzbeirat, den Verordnungsentwurf in einer Arbeitskreissitzung zu prüfen und einen Beschlussvorschlag mit etwaigen Änderungen oder Ergänzungen für die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates zu erarbeiten. Als Teilnehmer neben dem Vorsitzenden melden sich die Beiratsmitglieder Aufderheide, Schneider, Feige und Schröer an. Der Vorsitzende wird sich zur Terminabsprache mit den Mitgliedern in Verbindung setzen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021
10.2 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer zur Kenntnis genommen
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Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Mitteilung: Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Der Rheinuferbereich mit angrenzenden Grün-, Freiflächen und Parkanlagen ist seit 1972 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die derzeit gültige Landschaftsschutzverordnung (LSVO) Rheinufer tritt im August 2022 nach 20 Jahren, durch Erreichen der maximalen Geltungsdauer, außer Kraft. Die Höhere Naturschutzbehörde (HNB, Bezirksregierung Köln) beabsichtigt, eine neue Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer zum Schutz dieses Bereiches zu erlassen. Gemäß § 26 (1) Bundesnaturschutzgesetz erfolgt die Unterschutzstellung des Rheinufers und der angrenzenden Bereiche zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten u
_Gekürzt (2549 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48598?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
7.5 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
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Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021
12.3 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer zur Kenntnis genommen
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021
12.8 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer zur Kenntnis genommen
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Die Mitteilung wird von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.11.2021
12.5 Erneuerung der Landschaftsschutzausweisung Rheinufer zur Kenntnis genommen
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Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
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