Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002754) # CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung 211695 · 2021-11-04 · Antrag · öffentlich Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Georg Goetz ## Sachverhalt Aufgrund der Neuregelung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) fällt die Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zukünftig in den Verantwortungsbereich des Landschaftsverband Rheinland (LVR). Insbesondere die seit Jahren erfolgreich durchgeführten, niederschwelligen Beratungsangebote der in Bonn tätigen Träger der Behindertenhilfe finden sich nicht im Leistungskatalog des LVR wieder und werden daher wohl nicht weiter durch den LVR finanziert werden. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in Bonn erhalten und fortgesetzt werden können. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind zu erfassen und ggf. überplanmäßig im städtischen Haushalt bereitzustellen. ## Beratungsfolge - 2021-11-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · geändert beschlossen - 2021-12-09 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-11-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.11.2021 7.1 CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung geändert beschlossen 211695 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Empfehlung: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die angemessenen niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Neugliederung der Eingliederungshilfe in Bonn erhalten werden könnten. und fortgesetzt werden können. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind zu erfassen und dem Ausschuss vorzulegen. ggf. überplanmäßig im städtischen Haushalt bereitzustellen. Seite 1 von 1 ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 6.6 CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung geändert beschlossen 211695 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Soziales und Wohnen (04.11), einstimmig bei Eh. AfD Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die angemessenen niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Neugliederung der Eingliederungshilfe in Bonn erhalten werden könnten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind zu erfassen und dem Ausschuss vorzulegen. - - - Die hervorgehobenen Veränderungen gehen auf die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit zurück. Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in Bonn erhalten und fortgesetzt werden können. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind zu erfassen und ggf. überplanmäßig im städtischen Haushalt bereitzustellen. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211695-01 ST CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung {#nv-2003140} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei einer Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung den Antrag entsprechend umsetzen. Vorab können bereits folgende Informationen gegeben werden: Seit 2019 ist die Sozialverwaltung im Gespräch mit dem LVR und den Leistungsanbietern in Bonn um die zukünftige Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Bonn zu klären. Zu den Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX-neu) hatte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 12.02.2019 (DS-Nr.: [__1910229__](https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1910229.pdf) ) informiert. Der LVR ist als Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX verpflichtet die Leistungsberechtigten zu beraten und zu unterstützen. Er wird diese **Beratungsleistung** zukünftig mit eigenem Personal (über sog. Fallmanager) in Bonn anbieten. Darüber hinaus wird auf die „Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen- Ko Ko Be“ und die „Sozialpsychiatrischen Zentren – SPZ“, die seitens des LVR mit einem Festbetrag aus freiwilligen Mitteln finanziert werden, verwiesen. Diese Finanzierung ist nicht auskömmlich und wird für die _Gekürzt._ ### 211695-02 ST CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung {#nv-2004047} **Stellungnahme der Verwaltung** Mit der DS 211695 hat der ASMG am 04.11.2021 (vorbehaltlich der Ratssitzung am 09.12.2021) beschlossen, dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, „ob und in welcher Form die angemessenen niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Neugliederung der Eingliederungshilfe in Bonn erhalten werden könnten“. Am 09.11.2021 wurden die Fraktionen durch die Verwaltung umfassend über den aktuellen Verhandlungssachstand mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die sich daraus ergebenen Problemstellungen in Bezug auf die Finanzierung der niederschwelligen Angebote in Bonn informiert. Zu dem damaligen Zeitpunkt stand noch ein Gespräch zwischen der Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen mit dem für Bonn zuständigen Fachbereichsleiter des LVR zu dieser Thematik aus. In diesem wurde schließlich zugesagt, dass der LVR die Finanzierung der bisherigen Angebote im bisherigen Umfang, analog der Haushaltsjahre 2020 und 2021, im Jahr 2022 weiterhin sicherstellt. Damit besteht für die Leistungserbringer zunächst für das kommende Jahr Planungssicherheit. Mit avisiertem Abschluss im 1. Halbjahr 2022 wird die Verwaltung mit den Leistungserbringern Gespräche zu _Gekürzt._