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Bürgerantrag: Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße

211696 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf eine Anpassung der Tempo 30 Beschränkung im Bereich des Heinrich-Hertz-Europakollegs auf der Herseler Straße gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf eine Anpassung der Tempo 30 Beschränkung im Bereich des Heinrich-Hertz-Europakollegs auf der Herseler Straße gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.13 Bürgerantrag: Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße ungeändert beschlossen

211696

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP, Stv. Fahrenholtz und AfD

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Tempo 30 Beschränkung im Bereich des Heinrich-Hertz-Europakollegs auf der Herseler Straße aufzuheben und Tempo 30 allgemein anzuordnen.

BBm Reeh-Schall bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob Berufskollegs einen schulähnlichen Status haben, der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vereinfacht.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211696-01 ST Anpassung der Tempo 30 Beschränkung am Europakolleg, Herseler Straße

Stellungnahme der Verwaltung

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für LKW auf der Herseler Straße wurde im Zusammenhang mit dem Hafenausbau nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Für eine generelle Tempo-30-Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden müssten in dem genannten Bereich der Herseler Straße besondere Gefahrensituationen bestehen, wie zum Beispiel geschwindigkeitsbedingte Unfälle bzw. Unfallhäufungen. Diese sind der Verwaltung im Umfeld des Heinrich-Hertz-Europakollegs bisher nicht bekannt.

Zudem ist die Geschwindigkeit gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) der Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften u. a. „im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,

-horten allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken“, sofern diese Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.

Das Heinrich-Hertz-Europakolleg zählt nicht zu den genannten Schulformen, da es eine berufsbegleitende Schule ist, nach deren Absolvierung in der Regel eine ab

_Gekürzt._