Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002760) # Bürgerantrag: Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt 211700 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Anwohnerparken in der äußeren Nordstadt in dem Bereich zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring und Graurheindorfer Straße einzuführen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2016724 ## Beratungsfolge - 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 6.14 Bürgerantrag: Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt vertagt 211700 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Anwohnerparken in der äußeren Nordstadt in dem Bereich zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring und Graurheindorfer Straße einzuführen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211700-01 ST Kurzfristige Einführung von Anwohnerparken für die äußere Nordstadt {#nv-2004053} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Einführung von Bewohnerparkgebieten unterliegt diversen rechtlichen Beschränkungen. Grundsätzlich sind entsprechende Anordnungen zulässig, wenn es sich um ein einheitliches Gebiet handelt, welches nicht durch überörtliche Durchgangsstraßen getrennt wird. Außerdem darf die räumliche Ausdehnung von 1.000m nicht überschritten werden und ein Mangel an privaten Stellplätzen muss vorliegen. Zuletzt muss zudem im öffentlichen Straßenraum ein allgemeiner Parkdruck nachgewiesen werden, der im Rahmen einer Untersuchung festgestellt wird (vgl. u.a. VwV § 45 StVO). Darüber hinaus ist ein vollständiger Ausschluss von anderen Nutzer*innen außer den jeweiligen Anwohnenden grundsätzlich nicht zulässig. Unter Berücksichtigung der Kölnstraße als übergeordneter Erschließungsstraße für den gesamten Bonner Norden, muss eine Differenzierung des im Bürger*innenantrag benannten Gebietes erfolgen. Das Gebiet zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße und Kaiser-Karl-Ring findet im in Planung befindlichen Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679) bereits Berücksichtigung. Die durch das beauftragte Büro durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass dort die Einführung einer Parkraumbewirtschaft _Gekürzt._