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Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen

211705 · 2021-09-30 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-30 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 30.09.2021

9.5 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

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Maßgabe: Herr Stv. Schmitt (BBB) bittet die Verwaltung zur Niederschrift und zur Beratung der Vorlage in den Bezirksvertretungen um Angabe aktueller Verkehrsdaten bzw. Verkehrsbelastungszahlen für die folgenden Straßen: Kölnstraße, Reuterstraße, Siegburger Straße, Burgstraße, Rochusstraße.

Seite 1 von 56 Tagesvergleichsauswertung Zählstelle: Bonner Straße zwischen Koblenzer Straße und Bonner Straße

Fahrzeugart: KFZ (Einzelzählung) Vergleichstage: Dienstag, 06.11.2018 Auswertungszeitraum: 06:00 - 10:00, 15:00 - 19:00 Seite 1

Erstellt am: Do., 07.10.2021

Seite 2 von 56 Tagesvergleichsauswertung Zählstelle: Bonner Straße zwischen Koblenzer Straße und Bonner Straße KFZ (Einzelzählung) Querschnitt

00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 Ges. Di., 06.11.2018 838 1.189 1.214 1.175 990 1.067 1.042 884 8.399 Seite 2

Erstellt am: Do., 07.10.2021

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2021-10-05 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 05.10.2021

12.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die vertagte Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:

Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten.

Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen.

Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, noc

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2021-10-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021

12.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt

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Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.

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2021-10-06 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.10.2021

23.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

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Die vertagte Mitteilung hat folgenden Inhalt:

Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, noch zu benen

_Gekürzt (5313 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:62650?offset=1200_

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

7.7 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

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Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

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2021-11-03 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021

12.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz

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Die Mitteilung wird von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.

Protokollnotiz: Die Prüfung der Anordnung von Tempo 30 für die Siegburger Straße wird abgelehnt.


Die Protokollnotiz geht zurück auf CDU.

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2021-11-10 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.11.2021

8.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Vorlage wurde vertagt.

Inhalt der vertagten Vorlage: Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, no

_Gekürzt (5348 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43106?offset=1200_

2021-11-30 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021

12.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz

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Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.

Bzv. Loosen (SPD) schlägt zu Beginn der Aussprache - dem Vorschlag der Verwaltung in der Mitteilungsvorlage folgend - für die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie Bzv. Pfankuchen (BBB) und Bzv. Bergen (DIE LINKE) folgende 3 Straßen für eine Erprobung vor: Schieffelingsweg, Villemombler Str. (vom Rathaus bis zur Polizei) und Bahnhofstraße. Bzv. Thomas (FDP) widerspricht zu Protokoll dem Verfahren, dass im Rahmen der Beratungen zur Mitteilungsvorlage genannte Straßen von der Verwaltung auf eine Geeignetheit für einen Erprobungsversuch von Tempo 30 geprüft werden. Dies bedarf seines Erachtens nach einer Beschlussvorlage bzw. eines Antrags, in dessen Rahmen auch eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht werden kann. Auch Stv. Moll (CDU) kritisiert das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren und regt an, dass zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung

_Gekürzt (1271 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59795?offset=1200_

2021-12-08 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021

8.2 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen geändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Stv. Schmitt und Bzv. Acar, BBB

Ergebnis der Anhörung: Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreife

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211705-01 AA Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden MaßnahmenAntrag zur Vorlage 211705

Sachverhalt

Es wird bezweifelt, dass die der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee überhaupt die Ausführungen in der Drucksache 211705 zu den Qualifizierungsbedingungen einer Erprobung erfüllt.

Die DS 211705 führt hierzu aus, dass einen Erprobung 1. eine Zitat „abstrakte Gefahrenlage / abstrakte Gefahrensituationen begründet werden muss/müssen (§ 45 Abs. 1 StVO), die geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahmen erfordert / erfordern“, Zitat Ende, oder 2. Zitat: “ Auch sollten bei der Erprobung Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung (klassifizierte Straßen) sowie Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen werden, damit die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten und der Straßenverkehr auf Hauptwegen- und Verbindungen gebündelt bleibt.“

Zu Kriterium 1. : Auf den Antrag der FDP Bad Godesberg DS 190032 „Prüfauftrag Unfallschwerpunkt Ecke Weißenburgstraße/Bonner Straße“ hatte die Verwaltung keinen Handlungsdruck abgeleitet, obwohl sich nach wie vor die Lage, baulich bedingt, als unübersichtlich präsentiert. Hier liegt sogar eine konkrete Gefahrenlage vor, die bislang jedoch nicht zum Eingreifen geführt hat.

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Vor Erprobung oder Planung erstellt die Verwaltung ein umfassendes Verkehrsgutachten, welches evidenzbasiert die heute bereits faktisch erzielten Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee ermittelt.