Originalquelle: ALLRIS-Original
211705 · 2021-09-30 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 30.09.2021
9.5 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe
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Maßgabe: Herr Stv. Schmitt (BBB) bittet die Verwaltung zur Niederschrift und zur Beratung der Vorlage in den Bezirksvertretungen um Angabe aktueller Verkehrsdaten bzw. Verkehrsbelastungszahlen für die folgenden Straßen: Kölnstraße, Reuterstraße, Siegburger Straße, Burgstraße, Rochusstraße.
Seite 1 von 56 Tagesvergleichsauswertung Zählstelle: Bonner Straße zwischen Koblenzer Straße und Bonner Straße
Fahrzeugart: KFZ (Einzelzählung) Vergleichstage: Dienstag, 06.11.2018 Auswertungszeitraum: 06:00 - 10:00, 15:00 - 19:00 Seite 1
Erstellt am: Do., 07.10.2021
Seite 2 von 56 Tagesvergleichsauswertung Zählstelle: Bonner Straße zwischen Koblenzer Straße und Bonner Straße KFZ (Einzelzählung) Querschnitt
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Erstellt am: Do., 07.10.2021
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 05.10.2021
12.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die vertagte Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten.
Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen.
Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, noc
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021
12.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt
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Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.10.2021
23.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
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Die vertagte Mitteilung hat folgenden Inhalt:
Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, noch zu benen
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
7.7 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
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Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021
12.6 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz
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Die Mitteilung wird von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
Protokollnotiz: Die Prüfung der Anordnung von Tempo 30 für die Siegburger Straße wird abgelehnt.
Die Protokollnotiz geht zurück auf CDU.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.11.2021
8.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen vertagt
211705
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Vorlage wurde vertagt.
Inhalt der vertagten Vorlage: Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreifen und für konkrete, no
_Gekürzt (5348 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43106?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021
12.3 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz
211705
Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.
Bzv. Loosen (SPD) schlägt zu Beginn der Aussprache - dem Vorschlag der Verwaltung in der Mitteilungsvorlage folgend - für die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie Bzv. Pfankuchen (BBB) und Bzv. Bergen (DIE LINKE) folgende 3 Straßen für eine Erprobung vor: Schieffelingsweg, Villemombler Str. (vom Rathaus bis zur Polizei) und Bahnhofstraße. Bzv. Thomas (FDP) widerspricht zu Protokoll dem Verfahren, dass im Rahmen der Beratungen zur Mitteilungsvorlage genannte Straßen von der Verwaltung auf eine Geeignetheit für einen Erprobungsversuch von Tempo 30 geprüft werden. Dies bedarf seines Erachtens nach einer Beschlussvorlage bzw. eines Antrags, in dessen Rahmen auch eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht werden kann. Auch Stv. Moll (CDU) kritisiert das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren und regt an, dass zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
_Gekürzt (1271 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59795?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021
8.2 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen geändert beschlossen
211705
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Stv. Schmitt und Bzv. Acar, BBB
Ergebnis der Anhörung: Die Verwaltung hat sich dem Ansatz folgend, die Stadt Bonn als Modellstadt für eine innerörtlich flächendeckende Tempo-30-Regelung vorzusehen, schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um hierfür die entsprechende ministerielle Genehmigung zu erhalten. Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat Bundesverkehrsminister Scheuer geantwortet, dass eine flächendeckende Einrichtung von Tempo 30 sowie die Umkehrung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch als Modellversuch nicht zugelassen werden kann. Gleichzeitig wird in dem Antwortschreiben auf Handlungsspielräume vor Ort und auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen ohne das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage i.S.d. § 45 Abs. 9 S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Diese Möglichkeit möchte die Verwaltung aufgreife
_Gekürzt (6489 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59680?offset=1200_
Sachverhalt
Es wird bezweifelt, dass die der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee überhaupt die Ausführungen in der Drucksache 211705 zu den Qualifizierungsbedingungen einer Erprobung erfüllt.
Die DS 211705 führt hierzu aus, dass einen Erprobung 1. eine Zitat „abstrakte Gefahrenlage / abstrakte Gefahrensituationen begründet werden muss/müssen (§ 45 Abs. 1 StVO), die geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahmen erfordert / erfordern“, Zitat Ende, oder 2. Zitat: “ Auch sollten bei der Erprobung Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung (klassifizierte Straßen) sowie Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen werden, damit die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten und der Straßenverkehr auf Hauptwegen- und Verbindungen gebündelt bleibt.“
Zu Kriterium 1. : Auf den Antrag der FDP Bad Godesberg DS 190032 „Prüfauftrag Unfallschwerpunkt Ecke Weißenburgstraße/Bonner Straße“ hatte die Verwaltung keinen Handlungsdruck abgeleitet, obwohl sich nach wie vor die Lage, baulich bedingt, als unübersichtlich präsentiert. Hier liegt sogar eine konkrete Gefahrenlage vor, die bislang jedoch nicht zum Eingreifen geführt hat.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Vor Erprobung oder Planung erstellt die Verwaltung ein umfassendes Verkehrsgutachten, welches evidenzbasiert die heute bereits faktisch erzielten Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee ermittelt.