Originalquelle: ALLRIS-Original
211706 · 2021-09-16 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Mit dem - sich nur auf die statischen Fragen konzentrierende - Gutachten der HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde festgestellt, dass insbesondere der Beton, aber auch die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken der beiden Parkdecks P1 und P2 beschädigt sind und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.
Im Hinblick auf das weitere Vorgehen informiert die Verwaltung wie folgt.
Zum besseren Verständnis seien an dieser Stelle noch mal die wesentlichen Themen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, erläutert:
Bedingung für eine nur um einen begrenzten Zeitraum verschiebbare Entscheidung bezüglich einer Sanierung der Parkdecks (siehe Sanierung Parkdecks) sind __zwingend__ Abstützungsmaßnahmen an den am stärksten geschädigten Stützen. Diese Abstützungen wären aber auch erforderlich, wenn die Parkdecks saniert werden, um die bei Sanierungsarbeiten entstehenden und nicht unwesentlichen „Erschütterungen“ abzufangen.
Somit ist die Planung und Ausschreibung der Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen zwingend notwendig, alternativlos, sofort einzuleiten und wird deshalb bereits vorber
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
In seinem Anschreiben vom 06.09.2021 führt der Gutachter u.a. aus:
„Um eine geordnete Sanierung und Planung der Maßnahme durchführen zu können, hält der Aufsteller einen Sanierungsbeginn in spätestens zwei Jahren für erforderlich. Hierzu ist es erforderlich ein jährliches Monitoring der geschädigten Stützenfüße durchzuführen um die Schadenszunahme und Standsicherheit bewerten zu können. Der Zeitraum des Sanierungsbeginns kann nach Einschätzung des Aufstellers durch die vorgezogene Abstützung (s. temporäre Abstützung im Sanierungsablauf) an den am stärksten geschädigten Stützen auf bis zu 6 Jahre hinausgezögert werden. Dabei bildet dieser Zeitraum lediglich eine Abschätzung, die sich im Zuge des begleitenden Monitorings verändern kann.“
Im Übrigen liegt die Beantwortung der gestellten Fragen im öffentlichen Interesse.
Beschlussvorschlag
a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann, b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden muss, c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B. Bürgerdienste) in anderen städtischen Liegenschaften unterzubringen, b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu lassen?
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß Stellungnahme des Tragwerksplaners aus September 2021 kann die erforderliche Betonsanierung durch entsprechende Abstützungsmaßnahmen bis Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027) werden.
Der Tragwerksplaner, der das jährliche Monitoring durchführen soll, ist auch mit der Planung der Abstützungsmaßnahmen beauftragt. Aus diesem Grund steht die Verwaltungen in einem regelmäßigen, engen Austausch mit dem Statiker. Erste Ergebnisse zum jährlichen Monitoring werden Ende des Jahres 2022 erwartet.
a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann, b. innerhalb ei
_Gekürzt._