Originalquelle: ALLRIS-Original
211707 · 2021-09-16 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Rainer Haid Prof. Dr. Norbert Jacobs
Erfolgt mündlich.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt den Fraktionen die Korrespondenz mit der Bezirksregierung in Zusammenhang mit der Genehmigung des Haushalts 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.
der Dringlichkeit**
In Zusammenhang mit kurzfristigen Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen ist es dringend erforderlich, dass die Politik die von der Regierungspräsidentin hinterfragten Risiken und Antworten der Verwaltung in Zusammenhang mit der Genehmigung des Haushalts 2021/2022 zur Kenntnis erhält.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung steht in jedem Haushaltsplanverfahren in stetigem Austausch mit der Kommunalaufsicht. Dieses Verfahren wurde auch im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022, der mittelfristigen Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes praktiziert. So wurden im Frühjahr 2020 die Rahmenbedingungen der Haushaltsplanaufstellung in der Pandemiezeit, die neu geschaffenen Isolierungsregeln der finanziellen Auswirkungen der Pandemie sowie Fragen zu getroffenen Annahmen der Stadtkämmerei in der Einbringungsversion des Haushaltes mit der Bezirksregierung Köln besprochen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese frühzeitige Kommunikation nicht Gegenstand des Dringlichkeitsantrages ist und beschränkt sich auf den Zeitraum ab der Verabschiedung des Haushaltsplans durch den Rat der Bundesstadt Bonn am 24.06.2021:
20.07.2021
Schriftverkehr mit umfangreichen Anlagen, die in der Anlage 1 zusammengefasst sind
18.08.2021
Antwortschreiben der Stadtkämmerei an die Bezirksregierung. Es wurden zahlreiche Fragen der Kommunalaufsicht im Rahmen der übergebenen Haushaltsunterlagen beantwortet. Das Schreiben mit ausführlichen Anlagen ist als Anlage 2 beigefügt. Die
_Gekürzt._