Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002830) # Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB 211723 · 2021-09-23 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Seitens der Politik wurde schon mehrfach auf die Dringlichkeit eines Neubaus des ZOB verwiesen. Hierzu wurde am 06.05.2021 nochmals ein Beschluss gefasst (DS-Nr. 210459). Als Wunsch für einen Baubeginn wurde seitens der Politik im Beschluss 2023 genannt. Um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu erreichen, ist die Vergabe des Planungsauftrags auf Basis des hier zur Beschlussfassung vorgelegten Anforderungsprofils kurzfristig erforderlich. Daher soll ein Ratsbeschluss am 28.10.2021 erreicht werden. Die Vorlage konnte nicht mehr fristgerecht für den erforderlichen Gremienverlauf vorgelegt werden, da der Abstimmungsprozess für das Anforderungsprofil innerhalb der Verwaltung, mit Verkehrsunternehmen, Polizei und weiteren Beteiligten sehr zeitaufwendig war. Zur Weiterführung der Neuplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs gemäß der DS-Nr. 210459 (Beschluss Hauptausschuss vom 06.05.2021) sollen nun die damit beschlossenen Planungsvorgaben in einem Anforderungsprofil zusammengestellt werden, welches dann die Grundlage für die anstehende Beauftragung eines Planungsbüros bildet. Zurzeit laufen bereits die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistung _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis - 2021-09-30 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ohne Ergebnis - 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ohne Ergebnis - 2021-10-28 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021 8.7 Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB ohne Votum 211723 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen 1x Bündnis 90/DIE Grünen, CDU, FDP und BBB Anhörung: Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. - - - In der Sitzung stellte Herr Kox -SPD- den Antrag, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verschieben. Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen 1 Grüne, CDU, FDP und BBB - - - Seite 1 von 1 ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.13 Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB geändert beschlossen 211723 Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-02, Mehrheit gegen BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211723-01 ST Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB {#nv-2003121} **Stellungnahme der Verwaltung** Ergänzend weist die Verwaltung auf Folgendes hin: Bei dem in dem Antrag der DS-Nr. 210459 geforderten, neuen Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung des ZOB ist zu berücksichtigen, dass das Büro Stefan Schmitz, Köln sich durch Gewinn des Wettbewerbs zum Bahnhofsbereich das Auftragsversprechen durch die Stadt zur Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, soweit dies durch die Stadt erfolgt, gesichert hat. Das Auftragsversprechen durch die Auslobung für den Wettbewerb zum Bahnhofsbereich geht zurück auf die Auflage der Architektenkammer NW, da nach den damaligen Richtlinien reine Ideenwettbewerbe nicht zulässig waren (RAW 2004). Insofern hat die Stadt damals, die in ihrem Verantwortungsbereich liegende Realisierungen, hier den öffentlichen Raum, zum Auftragsversprechen gemacht. Ein Absehen von der Beauftragung käme lediglich dann in Betracht, wenn von einer Realisierung der ursprünglichen Wettbewerbsaufgabe vollständig Abstand genommen werden soll und es sich bei einer im Raum stehenden neuen Wettbewerbsaufgabe um eine in ihren wesentlichen Elementen und Grundsätzen andere Wettbewerbsaufgabe handelt. Die Stadt Bonn ist insoweit nicht verpflichtet, die ursprüngliche Wettbewerbs _Gekürzt._ ### 211723-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOBAntrag zur Vorlage 211723 {#nv-2003426} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussentwurf wird bei folgenden Punkten abgeändert: **1. In Punkt 1 wird der erste Satz wie folgt geändert: ** Ein neuer ZOB ist mit mindestens 20, möglichst 25 (evtl. unter Einbeziehung der Halteplätze Kaiserplatz, siehe auch Pkt.3) an barrierefrei ausgebauten und auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu planen – hierbei soll auch geprüft werden, ob eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit beiträgt und in dem Fall (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte) berücksichtigt werden soll, gegebenenfalls in Form von einem doppelten Bussteig je Sägezahn. **2. Punkt 4 wird wie folgt gefasst: ** Die Zufahrt der Busse aus Richtung Markt zum neuen ZOB wird über Neutor und Kaiserplatz erfolgen. Die Wesselstraße wird als Rad- und Fußweg mit deutlich erweiterter Aufenthaltsqualität geplant. **3.** **In Punkt 7 entfällt Satz zwei.** **4. Punkt 12 wird wie folgt gefasst: ** Die Flächen des ZOB sollen vor allem dem Busbetrieb und den Fahrgästen vorbehalten sein. Eine Bebauung soll vorzugsweise im südlichen Bereich Richtung Kaiserplatz liegen und auch ein Fahrradparkhaus in der -1 Ebene _Gekürzt._