Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002919) # Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Hardtberg-Gymnasium zum Schuljahr 2022/2023 -Hier: Zustimmung des Schulträgers 211755 · 2021-10-28 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen Hardtberg-Gymnasium ab dem Schuljahr 2022/2023 zu. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen Hardtberg-Gymnasium ab dem Schuljahr 2022/2023 zu. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ benötigen __noch vor den Herbstferien 2021__ (11.10.2021 bis 23.10.2021) für die Beratungsgespräche der Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Berechnung der wohnortnahen Schulen je Schulform. Daher ist die formelle Bestätigung des Hardtberg-Gymnasiums als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2022/2023 noch vor den Herbstferien für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich. Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat unter dem 14.09.2021 dem Schulträger Stadt Bonn das Hardtberg-Gymnasium als diejenige Schule benannt, an dem sie zum kommenden Schuljahr 2022/2023 angesichts der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und um zeitnahe Zustimmung gebeten. Im Sinne der schnellstmöglichen Planungssicherheit für die Eltern und die Schule für den bevorstehenden Prozess ist die Entscheidung über die Zustimmung der Stadt _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-10-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 4.1 Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Hardtberg-Gymnasium zum Schuljahr 2022/2023 - Hier: Zustimmung des Schulträgers ungeändert beschlossen 211755 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz - parteilos- Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen Hardtberg-Gymnasium ab dem Schuljahr 2022/2023 zu. Seite 1 von 1