Originalquelle: ALLRIS-Original
211769 · 2021-09-29 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Prof. Dr. Norbert Jacobs Rainer Haid
Erfolgt mündlich.
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten bis zur nächsten Ratssitzung zu berichten, welche Auswirkungen aus Sicht der Verwaltung die neuen Erkenntnisse über den Zustand des Stadthauses für den Doppelhauhalt 2021/2022 und die Folgejahre haben?
der Dringlichkeit** :
Im Zusammenhang mit kurzfristigen Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen ist es dringend erforderlich, dass die Politik über die Auswirkungen der neuen Erkenntnisse über das Stadthaus für den Doppelhaushalt 2021/2022 Kenntnis erhält.
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
5.7 Auswirkungen Erkenntnisse Stadthaus für den Doppelhaushalt 2021/2022 verwiesen
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei Nichtanwesenheit BBB) ohne Votum in den Rat verwiesen
Der Antrag der CDU-Fraktion hat folgenden Wortlaut: Die Oberbürgermeisterin wird gebeten bis zur nächsten Ratssitzung zu berichten, welche Auswirkungen aus Sicht der Verwaltung die neuen Erkenntnisse über den Zustand des Stadthauses für den Doppelhauhalt 2021/2022 und die Folgejahre haben?
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.9 Auswirkungen Erkenntnisse Stadthaus für den Doppelhaushalt 2021/2022 wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
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Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten bis zur nächsten Ratssitzung zu berichten, welche Auswirkungen aus Sicht der Verwaltung die neuen Erkenntnisse über den Zustand des Stadthauses für den Doppelhauhalt 2021/2022 und die Folgejahre haben?
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Stellungnahme der Verwaltung
In der Beschlussvorlage 211810 der aktuellen Ratssitzung wird seitens der Verwaltung dargelegt, dass
Aktuell können zu den Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2021/2022 lediglich die Aussagen aus der Vorlage 211810 zu den zusätzlichen Personalaufwendungen ab dem Jahr 2022 in Höhe von jährlich rund 771 TEUR getroffen werden. Über die Höhe der sonstigen Investitionskosten/Aufwendungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Auch in welchem
_Gekürzt._