Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002961) # Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet" 211777 · 2021-10-05 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der sehr späten Antragstellung durch die Veranstaltenden und der sich anschließenden gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der am Verfahren zu beteiligenden Institutionen war eine fristgerechte Vorlage der Beschlussvorlage zur Sitzung der BV Bonn am 05.10.2021 nicht mehr möglich. Damit die Ordnungsbehördliche Verordnung in der Sitzung des Rates am 28.10.2021 behandelt werden kann, ist die Entscheidung zu dieser ordnungsbehördlichen Verordnung zwingend erforderlich. Mit E-Mail vom 15. September 2021 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des **city-marketing bonn e.V.** , dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1), Satz 2 Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 07. November 2021, von 13: 00 bis 18: 00 Uhr. Die Begründung des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen: Anlassveranstaltung sei das in der Bonner Innenstadt seit 2007 jährlich stattfindende „Bonn Leuchtet“-Fest, das am Freitag, den 05.11.21, Samstag, 06.11.2021, und Sonntag, 07.11.2021, st _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-10-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.29 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet" ungeändert beschlossen 211777 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen 2 Linke bei Enth. 2 Linke Beschluss: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Anlage 1 TOP 5.29 - Anlage Seite 1 von 2 Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. De _Gekürzt (2379 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54124?offset=1200_