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211779 · 2021-12-07 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zu 1:
Der Rat hat in der Sitzung am 28.03.2019 die Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Förderanträge einzureichen (DS-Nr. 1910687). Die Bezirksregierung Köln hat die Förderung der angemeldeten Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Die bauliche Umsetzung der Mobilstationen muss bis zum 31.10.2022 erfolgt sein.
Der Beschluss beinhaltet u. a. die Planungen zur Errichtung von 36 Mobilstationen (4 in Beuel und 32 in der Bonner Innenstadt) mit definierten Ausstattungsmerkmalen wie z.B. überdachten Fahrradabstellanlagen, Luftstationen für Fahrräder, Ladestationen für E-Bikes, Ladesäulen für PKWs und Infostelen.
Im Rahmen dessen ist auch die Errichtung einer Mobilstation an der Poppelsdorfer Allee vorgesehen. Die ursprüngliche Planung (siehe Anhang 1) ist entsprechend beschlossen worden.
Aufgrund von stadtgestalterischen und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben kann der ursprünglich festgelegte Standort der geplanten Mobilstation Poppelsdorfer Allee jedoch nicht realisiert werden. Eine Verlagerung der Bestandteile dieser Mobilstatio
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.5 Verlegung des geplanten Standortes der Mobilstation „Poppelsdorfer Allee“ im Projekt Emissionsfreie Innenstadt ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis der Anhörung:
wird zugestimmt.
bewirtschafteter Stellplätze erforderliche Änderung der Parkgebührenordnung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022
5.8 Verlegung des geplanten Standortes der Mobilstation „Poppelsdorfer Allee“ im Projekt Emissionsfreie Innenstadt ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB ungeändert beschlossen
Beschluss:
wird zugestimmt.
bewirtschafteter Stellplätze erforderliche Änderung der Parkgebührenordnung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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