Originalquelle: ALLRIS-Original
211792 · 2021-11-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
a)
a)
10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023
(706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)
b)
b)
2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungs
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023
(706.000, 00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)
b) b) 2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdie
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Aufgabe des Rettungsdienstes mit seinen Kernbereichen Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport ist es, Menschen dringende lebensrettende Sofortmaßnahmen, medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit und zur Vermeidung weiterer Schäden sowie geeignete Transportmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Organisation des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) städtische Pflichtaufgabe. In den Vollzug können auch Dritte eingebunden werden.
Grundlage für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der Rettungsdienstbedarfsplan, der einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegt und bei Bedarf, spätestens aber nach fünf Jahren, fortzuschreiben ist. Die Planung hat für die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes die notwendigen organisatorischen, personellen und sachlichen Rahmenbedingungen unter Beachtung bestimmter Qualitätsforderungen festzulegen. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist darüber hinaus die Grundlage für die Beteiligung Dritter am öffentlichen Rettungsdienst sowie die Zulassung von Unternehmen und außerdem Maßsta
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.5 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 ohne Votum
211792
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss:
(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungs- gebiet der Bundesstadt Bonn.
Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraus- setzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, pl
_Gekürzt (4000 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:65070?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021
8.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen
211792
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anhörungsergebnis:
des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1 zur Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der
_Gekürzt (4255 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59779?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021
6.4 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
211792
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt
Diese Angelegenheit wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:
(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8
_Gekürzt (4302 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46315?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen
211792
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis der Anhörung:
Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor:
Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023“ wird gestrichen.
_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021
19.3 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 ohne Votum
211792
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis der Anhörung:
(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von
_Gekürzt (295667 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54508?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021
8.5 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen
211792
Abstimmungsergebnis: einstimmig wie DS-Nr. 211792-01
Ergebnis der Anhörung:
1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, plan
_Gekürzt (4005 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59687?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.19 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 vertagt
211792
Abstimmungsergebnis: vertagt
Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von
_Gekürzt (3943 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51361?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022
6.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen
211792
Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen wie Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vom 24.11.2021 (= Nr. 211792-01)
Empfehlung:
des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage der Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A
_Gekürzt (4658 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48979?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.18 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen
211792
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Hauptausschuss (= ST-01), einstimmig
Beschluss:
des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage der Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a. 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (
_Gekürzt (8421 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49040?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor:
Erläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen
Auf Grund der Zeitplanung ist die Einleitung des vom Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgesehenen formellen Beteiligungsverfahren, die Einbindung des Gesamtpersonalrates und die Einbringung in die Ratsgremien parallel erfolgt. Der Gesetzgeber hat hier u.
_Gekürzt._