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Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

211792 · 2021-11-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a)

a)

10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023

(706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)

b)

b)

2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungs

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023

(706.000, 00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)

b) b) 2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdie

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Aufgabe des Rettungsdienstes mit seinen Kernbereichen Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport ist es, Menschen dringende lebensrettende Sofortmaßnahmen, medizinische Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit und zur Vermeidung weiterer Schäden sowie geeignete Transportmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Organisation des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) städtische Pflichtaufgabe. In den Vollzug können auch Dritte eingebunden werden.

Grundlage für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der Rettungsdienstbedarfsplan, der einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegt und bei Bedarf, spätestens aber nach fünf Jahren, fortzuschreiben ist. Die Planung hat für die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes die notwendigen organisatorischen, personellen und sachlichen Rahmenbedingungen unter Beachtung bestimmter Qualitätsforderungen festzulegen. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist darüber hinaus die Grundlage für die Beteiligung Dritter am öffentlichen Rettungsdienst sowie die Zulassung von Unternehmen und außerdem Maßsta

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.5 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 ohne Votum

211792

Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum in den Rat verwiesen

Beschluss:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes

(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungs- gebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur

Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraus- setzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, pl

_Gekürzt (4000 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:65070?offset=1200_

2021-11-30 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021

8.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anhörungsergebnis:

  1. Dem der ergänzenden Stellungnahme (211792-01) beigefügten Entwurf

des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1 zur Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung

der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der

_Gekürzt (4255 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59779?offset=1200_

2021-12-02 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021

6.4 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211792

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt

Diese Angelegenheit wurde bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).

Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes

(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen

zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8

_Gekürzt (4302 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46315?offset=1200_

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ergebnis der Anhörung:

Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor:

  1. Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des

Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Beschlussziffer 2a) „10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7

Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023“ wird gestrichen.

_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=1200_

2021-12-08 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021

19.3 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 ohne Votum

211792

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ergebnis der Anhörung:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes

(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen

zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von

_Gekürzt (295667 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54508?offset=1200_

2021-12-08 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021

8.5 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: einstimmig wie DS-Nr. 211792-01

Ergebnis der Anhörung:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage

1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur

Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, plan

_Gekürzt (4005 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59687?offset=1200_

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.19 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 vertagt

211792

Abstimmungsergebnis: vertagt

Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage

1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur

Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von

_Gekürzt (3943 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51361?offset=1200_

2022-02-03 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022

6.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen wie Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vom 24.11.2021 (= Nr. 211792-01)

Empfehlung:

  1. Dem der ergänzenden Stellungnahme (211792-01) beigefügten Entwurf

des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage der Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung

der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A

_Gekürzt (4658 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48979?offset=1200_

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.18 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Hauptausschuss (= ST-01), einstimmig

Beschluss:

  1. Dem der ergänzenden Stellungnahme (211792-01) beigefügten Entwurf

des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage der Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung

der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a. 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (

_Gekürzt (8421 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49040?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211792-01 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor:

  1. Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
  1. Die Beschlussziffer 2a) „10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023“ wird gestrichen.

Erläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen

Auf Grund der Zeitplanung ist die Einleitung des vom Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgesehenen formellen Beteiligungsverfahren, die Einbindung des Gesamtpersonalrates und die Einbringung in die Ratsgremien parallel erfolgt. Der Gesetzgeber hat hier u.

_Gekürzt._