Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003040) # Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe 211810 · 2021-10-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: - 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation, A13/E12 - 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, A12/E11 - 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 - 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 - 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c - 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 - 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 1. Die Einrichtung der Stellen erfolgt unbefristet vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aufgaben, die aus der Rolle der Nutzenden aus dem Projekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ resultieren. Die im SGB notwendigen Ressourcen werden in gesonderter Vorlage in den zuständigen Gremien eingebracht. 1. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813,46 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. 1. Die Verwal _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: - 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation, A13/E12 - 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, A12/E11 - 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 - 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 - 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c - 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 - 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 2. Die Einrichtung der Stellen erfolgt unbefristet vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aufgaben, die aus der Rolle der Nutzenden aus dem Projekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ resultieren. Die im SGB notwendigen Ressourcen werden in gesonderter Vorlage in den zuständigen Gremien eingebracht. 3. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813, 46 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. 4. Die Verwa _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung In der Sitzung des Hauptausschusses am 17.6.21 hat dieser über die Vergabe eines Auftrags zum Start des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ an das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) entschieden (Ds.-Nr. 210854). Eine Beauftragung ist nach Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 in Vorbereitung, eine konkrete Zeitplanung mit der IAO in Abstimmung. Voraussichtlich kann das Projekt im Januar 2022 starten. Ziel des **Gesamt** projektes ist es, ein strategisches Konzept für die Stadtverwaltung Bonn zu erarbeiten, das die Anforderungen an zukünftige Arbeitswelten im Hinblick auf Ausstattung, Flächen und Standorte beschreibt und als eine Grundlage für Folgeprojekte zur konkreten Umsetzung dient. **Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“** In einem ersten Schritt soll entsprechend dieser Zielsetzung das **Teil** projekt „Zukunft unserer Arbeit“ unter Leitung des Personal- und Organisationsamtes starten. Im Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ wird das strategische Konzept für die zukünftige Gestaltung von Raum, Fläche und Ausstattung, unter Beteiligung aller Stakeholder, erarbeitet. In einem zweiten Teilprojekt soll anschließend unter Federführung des SGB _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-10-26 · Hauptausschuss · vertagt - 2021-10-28 · Rat · vertagt - 2021-11-08 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.20 Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe vertagt 211810 Abstimmungsergebnis: vertagt, einstimmig Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut: 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden:  1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation, A13/E12  1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, A12/E11  1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10  2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10  2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c  1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10  1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 2. Die Einrichtung der Stellen erfolgt unbefristet vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aufgaben, die aus der Rolle der Nutzenden aus dem Projekt _Gekürzt (1733 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54108?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211810-01 AA Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der ProjektgruppeBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211810 {#nv-2003259} **Sachverhalt** Die Oberbürgermeisterin führt in ihrer Stellenplanfortschreibung 2021/2022 auf Seite 7 selbst aus: „Die Einrichtung von neuen Stellen kann immer nur das ´letzte Mittel´ sein…“. Da sich unter den von der Ratsmehrheit beschlossenen neu einzurichtenden 183 Stellen zahlreiche Stellen mit neuen politisch motivierten, bislang nicht vorhandenen Aufgabenstellungen befinden, sollten diese vorrangig zur zwingend anstehenden Aufgabenbewältigung rund ums marode Stadthaus herangezogen werden. Darüber hinaus mutet das von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Verfahren vor dem Hintergrund der Aussagen der Regierungspräsidentin zur Haushaltsgenehmigung äußerst befremdlich an, sofort neun zusätzliche Stellen unbefristet für eine zeitlich befristete Aufgabe einzurichten, dem Rat deren spätere Verwendung aber erst nach Beschlussfassung in der Folgesitzung mitteilen zu wollen. **Beschlussvorschlag** 1. Die Oberbürgermeisterin erarbeitet für die kommende Sitzung des Stadtrats zuerst einen Vorschlag zur Gesamtsteuerung des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“, in der sie insbesondere den voraussichtlichen Personalbedarf von 9 VZÄ nach Aufgabenbereichen aufschlüsselt, deren Stellenwert begründet und für jede Stelle darlegt, warum diese unbefristet notwendig sein soll. 2. Die Oberbürgermeisterin legt in gleicher Sitzung sodann dar, welche Stellen zu Ziffer 1 zunächst zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses im Personal- und Organisationsamt für welchen Zeitraum zwingend erforderlich sind und warum dieser Bedarf nicht zunächst aus den bereits vom Rat im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 neu beschlossenen 183 Stellen gedeckt werden kann. ### 211810-02 ST Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe {#nv-2003432} **Stellungnahme der Verwaltung** In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.10.2021 sind Fragen zur Vorlage aufgetreten, deren Beantwortung für die Ratssitzung am 28.10.2021 zugesichert worden sind und hier zusammengefasst dargestellt werden. 1. Wie ist der Zusammenhang zwischen den Projekten „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“? In einem ersten Schritt ist bis Ende 2023 ein Umzug der 1.500 Arbeitsplätze im Stadthaus in eine neue Interimsliegenschaft zu realisieren ( **Interimslösung** ). Bei dieser Chance sollen bereits erste Erfahrungen mit neuen Arbeitsformen wie „desksharing-Konzepte“ gesammelt werden und geprüft werden, wie viel „new work“ im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten, des „kulturellen“ Entwicklungsstatus der Stadtverwaltung und der finanziellen Ressourcen möglich ist, um die Effizienz der Gebäudenutzung ggü. dem Stadthaus zu steigern und den Weg einer modernen Arbeitgeberin fortzusetzen. Im Zuge der Planung des Umzuges werden in dem zu gewinnenden Projektteam wertvolle Kompetenzen aufgebaut, die gesichert werden müssen, um die gleichzeitig zu ermittelnden nutzerseitigen Anforderungen für einen Neubau bzw. eine Sanierung eines neuen Stadthauses zu definieren ( **Dauerlösung** ). Diese Grun _Gekürzt._ ### 211810-03 Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe {#nv-2003565} **Sachverhalt** 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses und zur Durchführung des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: - 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“, Gesamtkommunikation, A13/E12 - 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung beider Projekte, A12/E11 - 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 - 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 - 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c - 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 - 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 1. Die Einrichtung der Stellen erfolgt als Projektstellen mit sog. „kw-Vermerk“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stellen nicht dauerhaft benötigt werden und bei Wegfall des Anlasses zur Einrichtung ein anderweitiger Einsatz der Stelleninhabenden geplant ist. 1. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813,46 _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses und zur Durchführung des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: - 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“, Gesamtkommunikation, A13/E12 - 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung beider Projekte, A12/E11 - 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 - 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 - 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c - 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 - 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 2. Die Einrichtung der Stellen erfolgt als Projektstellen mit sog. „kw-Vermerk“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stellen nicht dauerhaft benötigt werden und bei Wegfall des Anlasses zur Einrichtung ein anderweitiger Einsatz der Stelleninhabenden geplant ist. 3. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813, 4 _Gekürzt._ **Begründung** Begründung der Dringlichkeit: Durch einen in 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig werdenden Umzug des Stadthauses werden kurzfristig personelle Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung benötigt. Anderweitig besteht das Risiko, das Gebäude aus baulichen Gründen verlassen zu müssen, ohne eine geeignete und bezugsfertige Liegenschaft zur Unterbringung der Verwaltung verfügbar zu haben. Die Funktionsfähigkeit der Gesamtverwaltung wäre hierdurch gefährdet. Die zeitnahe Abstützung der geschädigten Bausubstanz im Bereich der Parkdecks, die möglicherweise die Außerbetriebnahme von technischer Infrastruktur zur Folge haben kann, ist zwingend erforderlich. Neben dieser unverzichtbaren Maßnahme ist der altersbedingte Zustand der technischen Anlagen im Stadthaus zwischenzeitlich derart bedenklich, dass jederzeit mit einem Ausfall von Anlagenteilen und damit einer kurzfristigen Außerbetriebnahme wesentlicher Bereiche gerechnet werden muss. Die gutachterlich aufgezeigte Notwendigkeit zur Sanierung der Stützpfeiler und der Parkdecks ist dabei nur eine erhebliche Maßnahme. Daneben ist die Erneuerung der Brandschutzklappen zwingend erforderlich. Auch ist jederzeit mit dem Ausfall von St _Gekürzt._