Originalquelle: ALLRIS-Original
211824 · 2021-10-28 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamerales Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kommunale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden.
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der Gemeindeordnung sowie die zum selben Zeitpunkt in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) wurden beachtet. Hierzu hat das Ministerium für Heimat, K
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.34 Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211824
Abstimmungsergebnis: einstimmig unter Berücksichtigung von ST-01 und ST-02
Beschluss:
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
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Stellungnahme der Verwaltung
Wie in der Beschlussvorlage 211824 angemerkt, werden die Anlagen bzw. das Druckwerk zum Entwurf des Jahresabschlusses 2020 hiermit fristgerecht nachgereicht.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Unterschriften zur Bilanz und Vorlageerklärung liegen jetzt vor. Diese Anlagen werden daher nun nachgereicht.