Originalquelle: ALLRIS-Original
211833 · 2021-10-28 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus
Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit von verschiedenen Parteien diskutiert, wird die derzeitig in Bonn gültige dreimonatige Plakatierungsdauer im Vorfeld von Wahlen von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu lang und störend empfunden.
Eine verkürzte Plakatierungsdauer reduziert den Materialeinsatz und kommt somit auch der Umwelt zugute.
Eine freiwillige kürzere Plakatierungsdauer einzelner Parteien wäre mit einem Wettbewerbsnachteil verbunden, weshalb nur eine einheitliche Regelung zielführend ist.
Die Plakatierung der Parteien wird auf sechs Wochen vor einer Wahl begrenzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.14 Plakatierung der Parteien vor einer Wahl wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
211833
Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Die Plakatierung der Parteien wird auf sechs Wochen vor einer Wahl begrenzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
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Sachverhalt
__Inhalt der Stellungnahme:__
In Nordrhein-Westfalen ist Plakatwerbung gemäß
innerhalb von drei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage über die Richtlinien für die Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum für die politischen Gremien fertigen.
Stellungnahme der Verwaltung
In Nordrhein-Westfalen ist Plakatwerbung gemäß __Runderlass__ innerhalb von drei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage über die Richtlinien für die Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum für die politischen Gremien fertigen.