Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003101) # Plakatierung der Parteien vor einer Wahl 211833 · 2021-10-28 · Antrag · öffentlich Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus ## Sachverhalt Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit von verschiedenen Parteien diskutiert, wird die derzeitig in Bonn gültige dreimonatige Plakatierungsdauer im Vorfeld von Wahlen von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu lang und störend empfunden. Eine verkürzte Plakatierungsdauer reduziert den Materialeinsatz und kommt somit auch der Umwelt zugute. Eine freiwillige kürzere Plakatierungsdauer einzelner Parteien wäre mit einem Wettbewerbsnachteil verbunden, weshalb nur eine einheitliche Regelung zielführend ist. ## Beschlussvorschlag Die Plakatierung der Parteien wird auf sechs Wochen vor einer Wahl begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. ## Beratungsfolge - 2021-10-28 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-11-08 · Rat · zurückgezogen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 6.14 Plakatierung der Parteien vor einer Wahl wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 211833 Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Plakatierung der Parteien wird auf sechs Wochen vor einer Wahl begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211833-01 ST Plakatierung der Parteien vor einer Wahl {#nv-2003107} **Sachverhalt** __Inhalt der Stellungnahme:__ In Nordrhein-Westfalen ist Plakatwerbung gemäß [__Runderlass__](https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5720040121111740677) innerhalb von drei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage über die Richtlinien für die Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum für die politischen Gremien fertigen. **Stellungnahme der Verwaltung** In Nordrhein-Westfalen ist Plakatwerbung gemäß [__Runderlass__](https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5720040121111740677) innerhalb von drei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage über die Richtlinien für die Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum für die politischen Gremien fertigen.