Originalquelle: ALLRIS-Original

Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung

211839 · 2021-10-28 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus

Sachverhalt

Die Einrichtung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung im direkten Umfeld der Oberbürgermeisterin hat nicht nur in der Politik, sondern auch in der Bürgerschaft viele Fragen dahingehend aufgeworfen, ob es sich um ein objektiv gesehen offenes Ausschreibungsverfahren handelte.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum hat die Oberbürgermeisterin keine Maßnahmen nach dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Frauenförderplan der Bundesstadt Bonn ergriffen, wenn bei so einer herausragenden Position nur eine männliche Bewerbung vorliegt, zumal die Oberbürgermeisterin beabsichtigt, eine weitere Geschäftsbereichsleitung ebenfalls mit einem Mann zu besetzen?
  1. Ist es zutreffend, dass der Fraktionsvorsitzende der Linken der Einrichtung der Stelle zugestimmt und die Änderungsanträge der CDU-Fraktion bzgl. der organisatorischen und bewertungsrechtlichen Überprüfung (DS-Nr. 201928-81 AA) sowie der Befristung der Stelle (DS-Nr. 202180-01 AA) abgelehnt hat?
  1. Kann die Oberbürgermeisterin auch nur einen vergleichbaren Fall - egal wie weit zurückliegend - auf kommunaler Ebene in NRW benennen, bei dem die bzw. der Fraktionsvorsitzende einer Stadtratsfraktion zuerst eine herausragende Stelle im Umfeld des/der Hauptverwaltungsbeamten/in mit beschließt und ihm bzw. ihr nur zwei Monate später die Aufgaben dieser Stelle übertragen werden?
  1. Ist es zutreffend, dass die personellen Besetzungsvorschläge der beiden Stellen schon vor den

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

1.4 Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung zur Kenntnis genommen

211839

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum hat die Oberbürgermeisterin keine Maßnahmen nach dem

Landesgleichstellungsgesetz und dem Frauenförderplan der Bundesstadt Bonn ergriffen, wenn bei so einer herausragenden Position nur eine männliche Bewerbung vorliegt, zumal die Oberbürgermeisterin beabsichtigt, eine weitere Geschäftsbereichsleitung ebenfalls mit einem Mann zu besetzen?

  1. Ist es zutreffend, dass der Fraktionsvorsitzende der Linken der Einrichtung

der Stelle zugestimmt und die Änderungsanträge der CDU-Fraktion bzgl. der organisatorischen und bewertungsrechtlichen Überprüfung (DS-Nr. 201928-81 AA) sowie der Befristung der Stelle (DS-Nr. 202180-01 AA) abgelehnt hat?

  1. Kann die Oberbürgermeisterin auch nur einen vergleichbaren Fall - egal wie

weit zurückliegend - auf kommunaler Ebene in NRW benennen, bei dem die bzw. der Fraktionsvorsitzende einer Stadtratsfraktion zuerst e

_Gekürzt (2906 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54061?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211839-01 ST Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1

Den Anforderungen des LGG und des Gleichstellungsplans wurde durch die öffentliche Ausschreibung der Stellen entsprochen.

Zu Frage 2

Die Anträge wurden im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung 2021/2022 in der Ratssitzung am 24.06.2021 mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt.

Zu Frage 3

Personalwechsel zwischen Fraktionen und Verwaltung sind aus Sicht der Verwaltung in beide Richtungen nicht ungewöhnlich und ausschließlich an den jeweiligen Anforderungen der zu besetzenden Stelle zu messen.

Zu Frage 4

Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Oberbürgermeisterin der Bezirksregierung auf Nachfrage mitgeteilt, dass, auch wenn dies als rechtlich nicht zwingend erachtet wird, in Abwägung der Umstände eine Ausschreibung beider Stellen erfolgen soll. Dieser Entscheidung lag keine Aufforderung der Bezirksregierung zugrunde.

Zu Frage 5

Die Vorstellungsgespräche erfolgten für beide Stellen am 6.10.21. Die Oberbürgermeisterin hat die beiden Bewerber, die nach dem Bewerbungsgespräch für die Stellen vorgesehen waren, hierüber am späten Nachmittag informiert.

Zu Frage 6

Die unbefristete Einrichtung der Stellen erfolgt vor dem Hi

_Gekürzt._