Originalquelle: ALLRIS-Original

BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496

211840 · 2021-10-28 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Auf Nachfrage des BBB teilte die Verwaltung 2018 folgendes mit (DS 1811496ST2):

„Das Ausbauprogramm der Bushaltestellen (DS-Nr. 1310548EB8 ) befindet sich in der Ausführung. In den vergangenen Jahren wurden bis dato insgesamt 418 von derzeit 1047 Bushaltepunkten im Stadtgebiet barrierefrei hergestellt. Dies entspricht 40 % der Haltepunkte.“

„Derzeit betragen die durchschnittlichen Kosten für den barrierefreien Umbau eines Haltepunktes ca. 50.000 €. Demnach beträgt der Mittelbedarf für den Ausbau der restlichen 629 Bushaltepunkte ca. 31, 5 Mio. €.“

Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Stand der Umsetzung eines barrierefreien Haltestellenangebotes in Bonn zu erfahren.

Beschlussvorschlag

  1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 noch barrierefrei umzubauen?
  1. Haushaltsmittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und städtischen Haushaltsmitteln sind in den einzelnen Jahren von 2018 bis 2020 tatsächlich für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen verausgabt worden?
  1. Mittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und städtischen Haushaltsmitteln sind für den Umbau von Haltestellen im Haushaltsplan 2021/2022 und ggfls. in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 eingestellt, in welcher Höhe sind entsprechende Fördermittel von der Stadt bislang für 2021 und 2022 beantragt und vom Fördermittelgeber bewilligt worden?
  1. Welche der in Ziffer 2 der DS 1310548EB8 genannten Haltestellen der 2. Priorität sind zwischenzeitlich behindertengerecht umgebaut worden?
  1. Wie haben sich die Kosten für den barrierefreien Ausbau pro Haltestelle und somit auch in der Summe die benötigten Mittel seit 2018 entwickelt?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

1.1 BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496 vertagt

211840

Die vertagte Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

  1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach

Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 noch barrierefrei umzubauen?

  1. Haushaltsmittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG

und städtischen Haushaltsmitteln sind in den einzelnen Jahren von 2018 bis 2020 tatsächlich für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen verausgabt worden?

  1. Mittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und

städtischen Haushaltsmitteln sind für den Umbau von Haltestellen im Haushaltsplan 2021/2022 und ggfls. in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 eingestellt, in welcher Höhe sind entsprechende Fördermittel von der Stadt bislang für 2021 und 2022 beantragt und vom Fördermittelgeber bewilligt worden?

  1. Welche der in Ziffer 2 der DS 1310548EB8 genannten Haltestellen der 2.

Priorität sind zwischenzeitlich behindertengerecht umgebaut worden?

  1. Wie haben sich die Kosten für den barrierefrei

_Gekürzt (1394 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:100094?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211840-01 ST BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496

Sachverhalt

1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 noch barrierefrei umzubauen?

Im Bonner Stadtgebiet gibt es etwa 500 Bushaltestellen mit ca. 1.000 Haltepositionen, von denen ca. 41, 5 % barrierefrei ausgebaut sind. Die nachfolgende Tabelle liefert eine nach Stadtbezirken aufgeteilte Übersicht.

Stadtbezirk | Zahl Haltepunkte | Zahl barrierefrei ausgebauter Haltepunkte | Ausbaugrad Bonn | 481 | 225 | 46, 8 % Bad Godesberg | 242 | 74 | 30, 6 % Beuel | 222 | 99 | 44, 6 % Hardtberg | 133 | 49 | 36, 8 % Gesamt | 1.078 | 447 | 41, 5 %

Aufgrund der in den Niederflurbussen vorhandenen Klapprampen und der Kneeling-Funktion (Absenken der Einstiegsseite) ist jedoch ein barrierefreier Ein- und Ausstieg im gesamten Stadtgebiet möglich.

Bis zum Jahr 2022 war das Ziel des PBefG mit den begrenzten Fördermittelkontingenten sowie vor allem mit den begrenzten bereitstehenden personellen Ressourcen nicht realisierbar. Deswegen wurde eine Prioritätenliste erarbeitet und die ausgewählten Haltestellen wurden und werden sukzessive barrierefrei umgebaut. Für einen möglichst

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 noch barrierefrei umzubauen?

Im Bonner Stadtgebiet gibt es etwa 500 Bushaltestellen mit ca. 1.000 Haltepositionen, von denen ca. 41, 5 % barrierefrei ausgebaut sind. Die nachfolgende Tabelle liefert eine nach Stadtbezirken aufgeteilte Übersicht.

Stadtbezirk | Zahl Haltepunkte | Zahl barrierefrei ausgebauter Haltepunkte | Ausbaugrad Bonn | 481 | 225 | 46, 8 % Bad Godesberg | 242 | 74 | 30, 6 % Beuel | 222 | 99 | 44, 6 % Hardtberg | 133 | 49 | 36, 8 % Gesamt | 1.078 | 447 | 41, 5 %

Aufgrund der in den Niederflurbussen vorhandenen Klapprampen und der Kneeling-Funktion (Absenken der Einstiegsseite) ist jedoch ein barrierefreier Ein- und Ausstieg im gesamten Stadtgebiet möglich.

Bis zum Jahr 2022 war das Ziel des PBefG mit den begrenzten Fördermittelkontingenten sowie vor allem mit den begrenzten bereitstehenden personellen Ressourcen nicht realisierbar. Deswegen wurde eine Prioritätenliste erarbeitet und die ausgewählten Haltestellen wurden und werden sukzessive barrierefrei umgebaut. Für einen möglichst

_Gekürzt._