Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003158) # Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone 211863 · 2021-11-02 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Elmar Conrads-Hassel Thomas Fahrenholtz Karin Langer ## Sachverhalt Die Fußgängerzone der Bonner City ist das Herzstück und Aushängeschild unseres Stadtbezirks. Jahrzehnte der intensiven Nutzung, haben große Spuren der Abnutzung am Kopfsteinpflaster hinterlassen. Viele Bereiche zeigen durch Asphaltierungen Spuren vergangener Reparaturen, In einigen Bereichen sind die Fugen so tief, dass sie eine Gefährdung für Rollstuhlfahrer und Absatzträger/innen darstellen können. Insgesamt ist der Zustand nicht gut. Würde man sich jetzt einer Instandsetzung widmen, würde das auf lange Sicht Geld sparen, da Schäden an Straßen- und Gehwegoberflächen in der Regel sich mit der Zeit nur verschlimmern. Ein baldiger Beginn der Reparatur Arbeiten wäre auch deshalb gut, da die Baustellenfahrzeuge rund um den Münster bald verschwinden und zum anderen mit der bevorstehenden Wiedereröffnung der Münsterbasilika viele zusätzliche Menschen wieder in die Bonner Innenstadt kommen werden. Positiv zu vermerken ist, dass bei Kopfsteinpflaster auch mit kleineren Bautrupps agiert werden kann, so dass eine Instandsetzung im „laufenden Betrieb“ möglich ist. Dh, auch bei angespannter Haushaltslage, sollte einer Umsetzung dieser Maßnahme nichts im Wege stehen. ## Beschlussvorschlag Das Kopfsteinpflaster in der Bonner Fußgängerzone zeigt große Spuren der Abnutzung. In einigen Bereichen haben die Fugen für Rollstuhlfahrer und Personen mit Absätzen gefährliche Tiefen erreicht. Darüber hinaus sind viele Flächen durch Reparaturspuren unansehnlich geworden. Deshalb folgender Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt die Beseitigung von Schäden am Kopfsteinpflaster in der Bonner City zu veranlassen. Dazu gehören Schäden an den Fugen, sowie die das Ersetzen von Asphalt-Reparaturflicken mit neuem Kopfsteinpflaster. Ziel ist es die Erzeugung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, bei gleichzeitiger Steigerung der Sicherheit für Fußgänger/-innen zu schaffen. ## Beratungsfolge - 2021-11-02 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-11-02 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 6.33 Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone vertagt 211863 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU und FDP Der vertagte Antrag lautete: Das Kopfsteinpflaster in der Bonner Fußgängerzone zeigt große Spuren der Abnutzung. In einigen Bereichen haben die Fugen für Rollstuhlfahrer und Personen mit Absätzen gefährliche Tiefen erreicht. Darüber hinaus sind viele Flächen durch Reparaturspuren unansehnlich geworden. Deshalb folgender Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt die Beseitigung von Schäden am Kopfsteinpflaster in der Bonner City zu veranlassen. Dazu gehören Schäden an den Fugen, sowie die das Ersetzen von Asphalt-Reparaturflicken mit neuem Kopfsteinpflaster. Ziel ist es die Erzeugung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, bei gleichzeitiger Steigerung der Sicherheit für Fußgänger/-innen zu schaffen. - - - Die Vertagung beantragt Stv. Beu, GRÜNE. Seite 1 von 1 ### 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 6.31 Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone geändert beschlossen 211863 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen AfD bei Enthaltung CDU und Die Partei Beschluss Das Kopfsteinpflaster in der Bonner Fußgängerzone zeigt große Spuren der Abnutzung. In einigen Bereichen haben die Fugen für Rollstuhlfahrer und Personen mit Absätzen gefährliche Tiefen erreicht. Darüber hinaus sind viele Flächen durch Reparaturspuren unansehnlich geworden. Deshalb folgender Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt die Beseitigung von Schäden am Kopfsteinpflaster in der Bonner City zu veranlassen. Dazu gehören Schäden an den Fugen, sowie die das Ersetzen von Asphalt-Reparaturflicken mit neuem Kopfsteinpflaster. Ziel ist es die Erzeugung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, bei gleichzeitiger Steigerung der Sicherheit für Fußgänger/-innen zu schaffen. Zukünftig legt die Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn einmal jährlich einen Bericht über den Zustand des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone vor. - - - Den Zusatz um den fett gedruckten Absatz beantragt Stv. Fahrenholtz. _Gekürzt (1218 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:34987?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211863-01 ST Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone {#nv-2003275} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Bonner Fußgängerzone wird regelmäßig durch den zuständigen Straßenkontrolleur begangen und auf Schäden kontrolliert. Die Schäden werden protokolliert, priorisiert und anschließend durch eigenes Fachpersonal oder durch die Vertragsfirmen beseitigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es ein gängiges Verfahren, dass eine potentielle Unfallstelle sofort mit Kaltasphalt ausgebessert wird. In unmittelbarem zeitlichen Abstand werden die Asphaltflicken gegen das Originalpflaster ausgetauscht. Eine Ausnahme besteht im Bereich der „Budapester Straße“ vor dem Windeckbunker und in der Brüdergasse. Die Asphaltflicken in diesen Bereichen wurden bisher nicht beseitigt, da ab 2022 Umbauten geplant sind.