Originalquelle: ALLRIS-Original

Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

211867 · 2021-11-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.
  2. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und sofern keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden: 4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW 1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD 2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13 LBesG NRW
  3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren Tranchen ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.
  2. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und sofern keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden:
  1. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren Tranchen ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen.

Begründung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich. Über seine Aufgaben im Gesundheitsschutz hinaus nimmt er weitere wesentliche Aufgaben wahr – von der Aufklärung, der Gesundheitsförderung und der Prävention über Gesundheitshilfen bis hin zur Koordination.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in einem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen, den ÖGD zu stärken. Ziel ist, die Gesundheitsämter deutschlandweit personell aufzustocken, zu modernisieren und zu vernetzen. In NRW erfolgt dies auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW/ Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Im Rahmen des Paktes für den ÖGD stellt der Bund vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € - aufgeteilt in sechs Tranchen - u. a. für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung de

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.11.2021

8.1 Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. ungeändert beschlossen

211867

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Empfehlung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des

öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.

  1. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und

sofern keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden:  4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD  1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW  1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD  2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13 LBesG NRW

  1. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in

der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren

Tranchen ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen.

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2021-12-02 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021

6.7 Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. ungeändert beschlossen

211867

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Empfehlung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des

öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.

  1. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und sofern

keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden:  4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD  1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW  1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD  2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13 LBesG NRW

  1. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der

Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren Tranchen

ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.22 Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. ungeändert beschlossen

211867

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des

öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.

  1. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und sofern

keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden: • 4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD • 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW • 1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD • 2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13 LBesG NRW

  1. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der

Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren Tranchen

ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen.

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