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6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

211869 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom

  1. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum 01.01.2021 (DS 201729) angepasst.

III. Kostenanpassung

Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2021 erfolgten Erhöhungen der Bezüge der Beamt: innen. Für die Besoldungsanpassung in 2022 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 1, 0 % zugrunde gelegt. Bei einigen Tarifen ist es aufgrund einer anderen Zusammensetzung des eingesetzten Personals und der damit verbundenen Alters- und Besoldungsstruktur nur zu einer geringfügigen Steigerung gekommen, in anderen Bereichen zu einer größeren Steigerung.

Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen variablen Ko

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.6 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

211869

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.41 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211869

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.41_Satzung_Kostenerstatz_Leistungen_Feuerwehr

Seite 1 von 3 2.3 Drehleiter 27,34 € 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 43,76 € 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 33,02 € 2.6 Gerätewagen, LKW 16,23 € 2.7 Tierrettungswagen 3,96 € 2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,06 € 2.9 Kommandowagen 5,39 € 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,62 €

2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 37,61 € 2.11.2 Feuerlöschboot 46,61 €

  1. Verbrauchsmaterial Selbstkosten

zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzu- schlag“

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

_Gekürzt (1215 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51388?offset=1200_