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6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn

211878 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für die Durchführung der Brandverhütungsschau Gebühren aufgrund einer Satzung erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung sind zuletzt zum 01.01.2021 (DS 201731) angepasst worden.

III. Gebührenanpassung

Durch Erhöhungen der Bezüge der Beamt: innen für 2021 musste auch eine Anpassung der Gebühren für die Brandverhütungsschau und Nachschau sowie für deren Vor- und Nachbereitung erfolgen. Für eine Besoldungsanpassung in 2022 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 1, 0 % zugrunde gelegt.

Um eine Kontinuität bei der Fahrkostenpauschale zu erreichen und Schwankungen zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation der Fahrkostenpauschale die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.

Die Berechnung der Gebührensätze ergibt sich aus der Anlage B.

Auf Auf- und Abrundungen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.7 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

211878

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211878

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.42_Gebührungensatzung_Brandverhütungsschau

Seite 1 von 2 Anlage A

Der Gebührentarif zur Satz ung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn vom

  1. März 2016

(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 05) , zuletzt geändert durch Satzung vom 1 6 . Dezember 20 20

(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 563 )

erhält folgende Fassung :

„ Gebühren tarif zur

Satzung über die Erhebung von

Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn :

_Gekürzt (3238 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51389?offset=1200_