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3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

211879 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife wurden zuletzt zum 01.01.2021 angepasst (DS 201732).

III. Entgeltanpassung

Durch die Feuerwehr werden Leistungen erbracht, die über den im BHKG geregelten Aufgabenbereich hinausgehen:

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.8 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

211879

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.43 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211879

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB bei Eh. AfD

Beschluss: Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.43_Entgeltordnung_Feuerwehr_sonstige_Leistungen

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Anlage A

3 . Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen

der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Artikel I

Der Entgelttarif zur Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerw ehr der Bundesstadt Bonn vom 1

  1. Dezember 2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1510),

erhält folgende Fassung :

„

  1. Entgelttarif zur Entgeltordnung

6.1

Leistungen gemäß Ziffer 1 a) Entgeltordnung

schriftlich erteilte

gutachtliche Stellungnahme bzw.

mündliche Beratung zur Vorbereitung oder Erstellung eines Brandschutzgutachtens/ Brandschutzkonzeptes

je angefang

_Gekürzt (6029 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51390?offset=1200_