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211879 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife wurden zuletzt zum 01.01.2021 angepasst (DS 201732).
III. Entgeltanpassung
Durch die Feuerwehr werden Leistungen erbracht, die über den im BHKG geregelten Aufgabenbereich hinausgehen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.8 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen - mit Maßgabe
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Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB
Beschluss: Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.43 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB bei Eh. AfD
Beschluss: Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.43_Entgeltordnung_Feuerwehr_sonstige_Leistungen
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Anlage A
3 . Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Artikel I
Der Entgelttarif zur Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerw ehr der Bundesstadt Bonn vom 1
erhält folgende Fassung :
„
6.1
Leistungen gemäß Ziffer 1 a) Entgeltordnung
schriftlich erteilte
gutachtliche Stellungnahme bzw.
mündliche Beratung zur Vorbereitung oder Erstellung eines Brandschutzgutachtens/ Brandschutzkonzeptes
je angefang
_Gekürzt (6029 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51390?offset=1200_