Originalquelle: ALLRIS-Original
211883 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.
Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969 in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG NRW ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am 01.01.2021 (DS 201736) angepasst.
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 30.03.2017 die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist u
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.9 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen - mit Maßgabe
211883
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB
Beschluss: Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefüg- ten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211883
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss: Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.44_Gebuehrensatzung Rettungsdienst_2022
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Tarif -
Nr.
Bemessungsgrundlage
Gebühr EURO
1. 4
a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren
9, 5 2
nach Tarif - Nr. 1.1 –
1. 3
für die außerhalb
des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je
km
1. 5
Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 1.1 , 1.2
und
1. 4
um 25
% je Person und wer den entspr e chend
anteilig abgerechnet.
2
_Gekürzt (3983 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51391?offset=1200_