Originalquelle: ALLRIS-Original
211915 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführten privatrechtlichen Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf und den Vertrieb von Merchandisingartikeln sowie für die Durchführung von Stadtrundfahrten – und –führungen mit Wirkung gemäß §41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Entsprechende Änderungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführten privatrechtlichen Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf und den Vertrieb von Merchandisingartikeln sowie für die Durchführung von Stadtrundfahrten – und –führungen mit Wirkung gemäß §41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Entsprechende Änderungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
Die Bonn-Information stellt als zertifizierte Tourist-Information (i-Zertifizierung, Q-Service Qualität Deutschland) eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für Touristen/Touristinnen, Gäste aber auch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn dar. Im Vordergrund stehen neben der umfassenden und passgenauen Beratung auch der Verkauf von Souvenirs und der Vertrieb von Tickets für Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten.
Die Verwaltung hatte zuletzt dem Rat in der Sitzung vom 18.06.2020 die privatrechtlichen Entgelte für den Verkauf von Werbeartikeln sowie von Stadtrundfahrten und –führungen zur Beschlussfassung vorgelegt, sh. DS-Nr.:
Mehrkosten, die der Stadt durch den Einsatz von Kreditkartenzahlungen entstehen, werden in der Preiskalkulation berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt – vorbehaltlich möglicher Mehrwertsteueranpassungen - zur Beschlussfassung die Ausweisung von Nettopreisen. Die Verkauf
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.11 Privatrechtliche Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf von Werbeartikeln sowie von Stadtrundfahrten und –führungen ungeändert beschlossen
211915
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss: Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführten privatrechtlichen Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf und den Vertrieb von Merchandisingartikeln sowie für die Durchführung von Stadtrundfahrten – und –führungen mit Wirkung gemäß §41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Entsprechende Änderungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 30.11.2021
6.2 Privatrechtliche Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf von Werbeartikeln sowie von Stadtrundfahrten und –führungen ungeändert beschlossen
211915
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführten privatrechtlichen Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf und den Vertrieb von Merchandisingartikeln sowie für die Durchführung von Stadtrundfahrten – und –führungen mit Wirkung gemäß §41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Entsprechende Änderungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
Seite 1 von 6 Anlage 1 Privatrechtliche Entgelte der Bonn-Information
Artikel Stückp reis incl. MwSt von 7 % bzw.19 % € Stückpreis netto € Veränderungen bzw. neuer Preis pro Stück in € Touristischer Stadtplan 0,50 0,47 Touristischer Stadtplan ab 25 Stück 0,20 0,19 Artikel der Kussmund-Werbelinie: Kussmund Löwe Ole 9,90 7,23 Kussmund Aufkleber in sechs Varianten 1,90 1,60 Kussmund
_Gekürzt (11185 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54837?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.34 Privatrechtliche Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf von Werbeartikeln sowie von Stadtrundfahrten und –führungen ungeändert beschlossen
211915
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Der Rat beschließt die in der Anlage aufgeführten privatrechtlichen Entgelte der Bonn-Information für den Verkauf und den Vertrieb von Merchandisingartikeln sowie für die Durchführung von Stadtrundfahrten – und –führungen mit Wirkung gemäß §41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Entsprechende Änderungen treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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