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39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn

211919 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn wird in der als

Anlage 3

beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung

(Anlage 1)

war Gegenstand der Beratung.

Beschlussvorschlag

Die 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

Begründung

Die Gebührensätze für die Straßenreinigung müssen für das Jahr 2022 bei den regulären Straßen je nach Straßenart zwischen 0, 12 EUR und 0, 17 EUR und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) zwischen 0, 17 EUR und 0, 24 EUR je Frontmeter angehoben werden.

In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich für 2020 die erfolgte vorläufige Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn wider.

Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen. Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Stadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.

Der Gebührenbedarf – abzüglich des Anteils der Stadt für die Straßenreinigung - steigt gegenüber dem Jahr 2021 um rund 208 TEUR. Die Verschiebungen auf Kostenseite werden in den Fußnoten zu Anlage 1a im Einzelnen ausführlich erläutert.

Aus der vorläufigen Betriebsabrechnung 2020 zeichnet sich eine Gebührenunterdeckung ab. Die Verwaltung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.14 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211919

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Straßen- reinigung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.45 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211919

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die 39. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.45_Gebuehrensatzung_Straßenreinigung

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Anlage 3

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3 9 . Satzung

zur Änderung der Gebührenordnung

über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn

Vom

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 d

es Geset- zes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhe

_Gekürzt (4589 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51392?offset=1200_