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211922 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als
Anlage 3
beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1)
war Gegenstand der Beratung.
Die 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.
I.
Gegenüber dem Jahr 2021 steigen die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 01.01.2022 um 9, 49 %.
In der Kostenaufstellung (Anlage 1a) spiegelt sich für 2020 die erfolgte vorläufige Spitzabrechnung der Gebührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn wider. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen.
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2022 steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2021 um 1.645.036, 33 EUR.
Die letzte Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2019 wurde bereits im Rahmen der Gebührenkalkulation für 2021 vollständig eingestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die sich aus der vorläufigen Betriebsabrechnung 2020 abzeichnende Unterdeckung noch nicht in die Kalkulation für das Jahr 2022 einzustellen, sondern zunächst die endgültigen Ergebnisse abzuwarten.
Für eine 4-
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.15 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211922
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB
Beschluss: Die 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.46 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Beschluss: Die 43. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.
An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt -BBB-.
Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.46_Gebuehrenordnung_Abfallentsorgung
Seite 1 von 5 Anlage 3 Seite 2 von 4
1.2
1.2.1 Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
240 l jährlich 120 l jährlich 110 l jährlich 100 l jährlich 90 l jährlich 80 l jährlich 70 l jährlich 60 l
_Gekürzt (5503 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51393?offset=1200_