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Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022

211930 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebührenbedarfsberechnung (

Anlage 1

) war Gegenstand der Beratung.

Beschlussvorschlag

Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebührenbedarfsberechnung ( Anlage 1 ) war Gegenstand der Beratung.

Begründung

Die Gebührensätze für die Abwassergebühren können gegenüber dem Vorjahr 2021 unverändert bleiben.

Für das Jahr 2022 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren auf 91.227.700, 00 EUR und damit um 405.000, 00 EUR niedriger kalkuliert als für das laufende Jahr 2021 prognostiziert.

Die in der Gebührenkalkulation für 2021 für das Schmutzwasser zu berücksichtigende Bemessungsgrundlage ist im Vergleich zum Vorjahr um 338.332 m³ gestiegen, was sich tendenziell leicht gebührenmindernd auswirkt. Bei den bebauten und befestigten, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen ergibt sich ein Zuwachs der Bemessungsgrundlage von 73.985 m² gegenüber dem Vorjahr.

Aus dem Kalenderjahr 2018 steht derzeit noch eine anteilige Überdeckung in Höhe von 70.624, 29 EUR (Schmutzwasser 35.913, 21 EUR; Niederschlagswasser 34.711, 08 EUR) zur Verfügung. Diese muss nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW vollständig in die Gebührenkalkulation 2022 eingestellt werden.

Ausweislich der Betriebsabrechnung für 2019 wird hieraus eine Gebührenunterdeckung in Gesamthöhe von 175.137, 80 EUR resultieren. Hiervon entfällt auf die Schmutzwassergebühren eine Überdeckung in Höhe von 241.233, 28

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.16 Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022 ungeändert beschlossen

211930

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebühren- bedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.33 Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022 ungeändert beschlossen

211930

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.33_Gebührenbedarfsrechnung

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Anlage 1

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Gebührenbedarfsberechnung

Abwassergebühren 20 2 2

  1. Rechtsgrundlagen

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz es (KAG NRW) sind für die Benut zung der städtischen Abwasseranlage kostendeckende Gebühren zu erheben.

Die Erhebung der Abwassergebühr geschieht zurzeit

auf der Grundlage der Beitrags -

und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) vom 22. Dezember 1981 (Amtsblatt S. 558 ) in der Fassung der Änderung durch die Sat

_Gekürzt (4382 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51380?offset=1200_