Originalquelle: ALLRIS-Original
211932 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Allgemein
Das Leistungszentrum Märkte ist zuständig für die Organisation und Durchführung von städtischen Wochenmärkten (außer Bonner Wochenmarkt), Jahrmärkten, Spezialmärkten, Flohmärkten, Volksfesten, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen sowie für die Platznutzung durch Dritte für die Durchführung solcher Veranstaltungen und Veranstaltungen mit volksfestähnlichem Charakter. Das Leistungszentrum Märkte ist eine kostenrechnende Einrichtung bei der die Kosten für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben durch Entgelte zu decken sind. Derzeit gilt die Tarifordnung vom 14.12.2001 mit einigen Änderungen bestimmter Ziffern der Tarifordnung und der Markttarife durch Ratsbeschlüsse vom 24.07.2003, 30.06.2005, 13.06.2007, 04.09.2008, 25.03.2009, 08.07.2010, 01.03.2011, 26.04.2012, 23.05.2013, 15.05.2014, 12.05.2015, 30.06.2016, 06.07.2017, 07.06.2018 und 11.12.2018.
Tarifordnung
Für Volksfeste oder ähnliche Veranstaltungen, durchgeführt von Vereinen oder Verbänden, wird für die analog verwendete Tarifgruppe 2.0.0.0 eine Mindestgebühr von 30, 00 EUR/Monat festgeschrieben. Diese Mindestgebühr soll den Verwaltungsaufwand auf niedrigsten Niveau darstellen (Ziffer 3.9).
**Markttar
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.12 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021
7.1 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der der Einladung als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung.
Auf die Nachfrage von Stv. Moll (CDU), warum es bei den Wochenmärkten im Jahr 2018 zu einer Überdeckung i. H. v. 10.926,52 Euro gekommen ist und sich dagegen für das Tarifjahr 2019/2020 eine Unterdeckung i. H. v. 2.568,11 Euro ergeben hat, nimmt die Verwaltung zu Protokoll wie folgt Stellung:
„Zunächst erfolgt der ergänzende Hinweis, dass es sich bei diesem Ansatz nur um die Wochenmärkte in den Stadtbezirken handelt und nicht um den Wochenmarkt in der Bonner Innenstadt. Die Einnahmen der Standgelder im Bereich der W
_Gekürzt (4412 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59777?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021
6.1 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
7.3 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung an Rat:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung. 2. Die geänderten Tarife treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Anlage 1 Anlage A
Seite 1 von 3 Anlage A
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX nachstehende Ände- rungen der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn sowie der dazu gehörigen Markttarife beschlossen:
_Gekürzt (3124 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35022?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021
18.1 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung. 2. Die geänderten Tarife treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Anlage 1 Anlage zu TOP 18.1
Seite 1 von 3 Anlage A
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX nachstehende Ände- rungen der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn sowie der dazu gehörigen Markttarife beschlossen:
_Gekürzt (3126 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54502?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021
7.1 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung an den Rat:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung.
Anlage 1 Anlage A
Seite 1 von 3 Anlage A
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX nachstehende Ände- rungen der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn sowie der dazu gehörigen Markttarife beschlossen:
_Gekürzt (3134 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59674?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.48 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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Stellungnahme der Verwaltung
Zu der in der Sitzung der BV Hardtberg zu TOP „Tarifordnung Wochenmärkte“ gestellten Frage, warum es bei den Wochenmärkten im Jahr 2018 zu einer Überdeckung von 10.926, 52 EUR gekommen ist und sich dagegen für das Tarifjahr 2019/2020 eine Unterdeckung von 2.568, 11EUR ergeben hat, wird wie folgt Stellung genommen.
Zunächst erfolgt der ergänzende Hinweis, dass es sich bei diesem Ansatz nur um die Wochenmärkte in den Stadtbezirken handelt und nicht um den Wochenmarkt in der Bonner Innenstadt.
Die Einnahmen der Standgelder im Bereich der Wochenmärkte sind seit 2018 stetig zurückgegangen:
Einnahmen Standgelder 2018
67.583, 07 EUR (einjähriges Haushaltsjahr)
Einnahmen Standgelder 2019/2020
64.583, 06 EUR / 60.761, 28 EUR (Doppelhaushaltsjahr)
In den früheren Tarifen konnten die erworbenen Überdeckungen aus der Vorjahren einfließen (Übertrag), welche in den Folgejahren sukzessive abgebaut wurden.
Ferner waren zusätzliche Kostensteigerungen zu verbuchen, die in die Tarifordnung prozentual einfließen; dies sind im Wesentlichen: