Originalquelle: ALLRIS-Original
211939 · 2021-11-18 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Carl J. Bachem, Eva Hüttenhain, Carola Nathan
Die Bezirksverwaltung Beuel hat am 6. Mai 2020 die Erhebung von drei Grabstätten zu städtischen Ehrengräbern beschlossen (Bürgermeister G. v. Pfingsten (+1857) und Bürgermeister J. I. Schnorrenberg (+1900) in Vilich sowie Maler Leo Breuer (+ 1975) in Küdinghoven). Die beiden erstgenannten genießen den gesetzlichen Denkmalschutz (als Teile des in Gänze denkmalgeschützten Kirchhofs von Vilich).
Die Verwaltung lehnt dem Vernehmen nach die Umsetzung dieses Beschlusses mit der Begründung ab, dass die Erhebung von Ehrengräbern nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Ableben der betroffenen Personen sinnvoll sei.
Stattdessen schlägt sie eine Einstufung solcherart bereits seit längerem bestehender Grabanlagen als „Historische Grabstätten“ (gem. § 34 Abs. 2 Friedhofssatzung) vor, dies aller-dings mit geringerer Pflegeintensität. Denkmalrechtlich fehlen entsprechende Aussagen.
Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
Wenn nicht - warum nicht?
Stellungnahme der Verwaltung
Vorbemerkung
Vor Beantwortung der einzelnen Anfragen wird zunächst auf die Unterschiede der einzelnen Begrifflichkeiten hingewiesen:
__Ehrengräber - § 34 Abs. 1 der Friedhofssatzung__
„Gräber von Verstorbenen, die sich besonders um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, können durch den Rat der Bundesstadt Bonn zu Ehrengräbern erklärt werden. Sie werden auf unbegrenzte Dauer kostenfrei, mit der Möglichkeit zur Bestattung in Tieflage, vergeben. Die Grabstätte wird auf Dauer kostenlos von der Bundesstadt Bonn gepflegt. In einem Ehrengrab können außer dem Ehrenbürger/der Ehrenbürgerin auch die Ehegattin/der Ehegatte oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte nach dem LPartG des Ehrenbürgers/der Ehrenbürgerin bestattet werden.“
Zur Konkretisierung hat der Rat der Stadt Bonn aufgrund eines interfraktionellen Antrages in seiner Sitzung am 24.11.1977 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
_Gekürzt._