Originalquelle: ALLRIS-Original
Öffentliche Auslegung des Textbebauungsplans Nr. 6622-4 und Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
211943 · 2022-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße; Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag
- Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße; Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Begründung
__Zusammenfassung__
Es liegt ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Vergnügungsstätte der Kategorie „Glücksspiel“ im Bonner Zentrum vor. Ein Ausbreiten von Vergnügungsstätten der Segmente „Glücksspiel“ und „Erotik“ sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Bonner Zentrum ist gemäß der beschlossenen Konzepte nicht gewünscht und soll eingeschränkt werden. Daher wurde am 16.09.2021 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-4 sowie zur Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 gefasst (DS-Nr. __211262__ ). Nun soll die öffentliche Auslegung erfolgen, was Gegenstand dieser Vorlage ist.
Gleichzeitig wird eine Vorlage zum Erlass einer Veränderungssperre eingebracht (DS-Nr. 212315).
__Gesamtgebiet der Bebauungspläne__
Der von der Aufstellung und den Änderungen betroffene räumliche Bereich umfasst prominente Teile des Bonner Stadtzentrums zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz. In diesem Bereich wird das städtebauliche Bild durch Ei
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2022-01-26 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen
- 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen
- 2022-02-10 · Rat · ungeändert beschlossen
Beschlusstexte (amtlich)
2022-02-10 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.7 Öffentliche Auslegung des Textbebauungsplans Nr. 6622-4 und Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen
211943
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
- Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße;
Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein
Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentli
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