Originalquelle: ALLRIS-Original

Öffentliche Auslegung des Textbebauungsplans Nr. 6622-4 und Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

211943 · 2022-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße; Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße; Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Begründung

__Zusammenfassung__

Es liegt ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Vergnügungsstätte der Kategorie „Glücksspiel“ im Bonner Zentrum vor. Ein Ausbreiten von Vergnügungsstätten der Segmente „Glücksspiel“ und „Erotik“ sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Bonner Zentrum ist gemäß der beschlossenen Konzepte nicht gewünscht und soll eingeschränkt werden. Daher wurde am 16.09.2021 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-4 sowie zur Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 gefasst (DS-Nr. __211262__ ). Nun soll die öffentliche Auslegung erfolgen, was Gegenstand dieser Vorlage ist.

Gleichzeitig wird eine Vorlage zum Erlass einer Veränderungssperre eingebracht (DS-Nr. 212315).

__Gesamtgebiet der Bebauungspläne__

Der von der Aufstellung und den Änderungen betroffene räumliche Bereich umfasst prominente Teile des Bonner Stadtzentrums zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz. In diesem Bereich wird das städtebauliche Bild durch Ei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.7 Öffentliche Auslegung des Textbebauungsplans Nr. 6622-4 und Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen

211943

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Der Textbebauungsplan Nr. 6622-4 der Stadt Bonn für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-12 „Remigiusstraße;

Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-13 „Am Hof“ für ein

Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) öffentli

_Gekürzt (1309 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49023?offset=1200_