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211944 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird die Aufstellung weiterer Müllbehälter inklusive Trennlaschen für Pfandflaschen auf der Kölnstraße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2016732
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.21 Bürgerantrag: Müllproblematik Kölnstraße vertagt
211944
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung
Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Beantragt wird die Aufstellung weiterer Müllbehälter inklusive Trennlaschen für Pfandflaschen auf der Kölnstraße. Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die bonnorange AöR teilt nach einem Ortstermin Folgendes mit:
Grundsätzlich sind in der Kölnstraße ausreichend viele Abfallbehälter vorhanden. Entsprechend dem beigefügten Plan wird dennoch ein weiterer Abfallbehälter aufgehängt.
Die angesprochene Vermüllung ist nach Erfahrung und Beobachtung der Nichtbenutzung der Papierkörbe sowie der Zweckentfremdung (Hausmüllentsorgung) zuzuschreiben.
Aktuell werden nach Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg in einem Pilotprojekt sogenannte Pfandringe getestet. Die Pfandringe wurden zwischenzeitlich in der Rochusstraße an mehreren Abfallbehältern befestigt. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sollten abgewartet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.