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211945 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die aus der Sicht der Antragstellerin geschilderten problematischen Verhältnisse auf dem Frankenbadvorplatz sowie die Neugestaltung.
Angaben zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2016733
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.22 Bürgerantrag: Neugestaltung Frankenbadvorplatz vertagt
211945
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung
Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert die aus der Sicht der Antragstellerin geschilderten problematischen Verhältnisse auf dem Frankenbadvorplatz sowie die Neugestaltung. Die Antragstellerin hat auf Nachfrage eine ausdrückliche Wertung ihres Anliegens als Bürgerantrag gewünscht.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Situation auf dem Frankenbadvorpatz ist der Verwaltung bekannt, darüber wurde mehrfach berichtet (s. DS __201519__ , __210918__ , __211539__ ).
Die Verwaltung hat einen internen Arbeitskreis eingerichtet, der unter Hinzuziehung des Quartiersmanagements und von sozialen Trägern, Möglichkeiten erarbeitet, den Platz positiv zu verändern. Hierbei werden auch zusätzliche Sportmöglichkeiten in Betracht gezogen.
Größere bauliche Maßnahmen können für den Frankenbadvorplatz nur in Abstimmung mit dem Denkmalschutz und nach der geplanten Sanierung des Gebäudes umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.