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Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

211955 · 2021-11-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) abzielen:

  1. __Voruntersuchung des Gebäudebestandes:__ Um die Sanierungsfähigkeit der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.
  2. __Raumbedarfsplanung:__ Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet werden.
  3. __Bürgerinformation:__ In einem noch festzulegenden Format soll bereits im Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden.
  4. __Erfahrungsaustausch:__ Die Sanierung von Kulturimmobilien ist bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von anderen

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) abzielen:

  1. __Voruntersuchung des Gebäudebestandes: __ Um die Sanierungsfähigkeit der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.
  2. __Raumbedarfsplanung: __ Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet werden.
  3. __Bürgerinformation: __ In einem noch festzulegenden Format soll bereits im Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden.
  4. __Erfahrungsaustausch: __ Die Sanierung von Kulturimmobilien ist bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von ande

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Begründung

Ziel des mit dieser Beschlussvorlage einzuleitenden Prozesses ist die nachhaltige Sanierung der Theaterliegenschaften und damit die Sicherung der Spiel- und Produktionsstätten des Theater Bonn.

Das Theater Bonn soll dauerhaft als Mehrspartentheater mit Musiktheater, Schauspiel und Tanz und einem umfangreichen theaterpädagogischen Programm geführt werden. Das Zukunftskonzept sieht eine verstärkte Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft vor. Dies soll sich auch in erweiterten Öffnungsmöglichkeiten der Theaterliegenschaften widerspiegeln. Das Sanierungsvorhaben kann auch als ein klares Bekenntnis zu den verschiedenen Spielstätten des Theaters an den jeweiligen Standorten gesehen werden. So bleibt das Schauspielhaus auch künftig fester Bestandteil der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg. Das Opernhaus kann sich am bisherigen Standort zur Stadt weiter öffnen.

Folgende Aspekte sind als wesentliche Anforderungskriterien für die Sanierung zu nennen, die dazu dienen, dass die Theatersanierung „Modellcharakter“ entwickeln kann, gerade auch mit Blick auf die generell zu berücksichtigenden Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes :

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.4 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn geändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Beschluss: Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend darge- stellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) oder alternativ auf den Neubau eines Opersngebäudes vor der Beethovenhalle bei Sanie- rung von Schauspielhaus und Werkstätten abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor

der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanie-

rung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s.Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Re

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2021-11-26 · Beirat Bürgerbeteiligung

—— Beschlussauszug Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung vom 26.11.2021

6.1 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn ungeändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung

Empfehlung: Der Beirat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Beschlusspunkt „Bürgerinformation“ zuzustimmen. Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt: Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit

sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die

_Gekürzt (2667 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:62772?offset=1200_

2021-12-01 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 01.12.2021

6.1 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn ungeändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Empfehlung: Der Ausschuss empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Beschlusspunkt „Bürgerinformation“ zuzustimmen.

Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben.

Damit schließt sich der Ausschuss der Empfehlung des Beirats Bürgerbeteiligung an.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:

Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfä

_Gekürzt (2898 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:61927?offset=1200_

2021-12-02 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021

6.5 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn geändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung BBB geändert beschlossen wie Kulturausschuss am 18.11.2021

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) oder alternativ auf den Neubau eines Operngebäudes vor der Beethovenhalle bei Sanierung von Schauspielhaus und Werkstätten abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses

vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien

(Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Vorunters

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.47 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn geändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Kulturausschuss (18.11.) und Hauptausschuss (02.12.), einstimmig

Beschluss: Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) oder alternativ auf den Neubau eines Operngebäudes vor der Beethovenhalle bei Sanierung von Schauspielhaus und Werkstätten abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses

vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien

(Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s.Punkt 1 u.

_Gekürzt (3299 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51394?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211955-01 AA Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater BonnAntrag zur Vorlage 211955

Sachverhalt

Gerade mit den aktuellen Erfahrungen der Beethovenhalle scheint eine Sanierung der Bestandsgebäude von Oper, Schauspiel und den Werkstätten im laufenden Betrieb mehr als risikoreich. Eine Festlegung nur auf diese Variante birgt die Gefahr, dass die Investition der Sanierung insgesamt zu hoch und nicht genehmigungsfähig sind. Außerdem sind hohe Kosten für den Betrieb bei sich weiter verschärfenden Auflagen für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und enormen Kostensteigerung für Heizung und Lüftung nicht mehr zeitgemäß, geschweige denn zukunftsfähig, wenn eine Oper keinen Beitrag zu einer CO2 neutralen und klimagerechten Stadt leistet. Dies ist der Bonner Bevölkerung nicht mehr vermittelbar.

Die Prüfung eines Neubaus kann nicht nur zu einem kostengünstigeren und klimafreundlicheren Opernhaus führen, sondern zudem durch innovative administrative Wege die bekannte Überlastung der städtischen Verwaltung in Baumaßnahmen vermeiden helfen. Ein Modell hierfür kann der Neubau des Folkwang Museums in Essen sein: „Aus einem von der Stadt Essen ausgelobten internationalen Architekturwettbewerb ging im März 2007 David Chipperfield Architects als Sieger hervor. Das Gebäude wurde von

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Zusätzlich zu den Beschlusspunkten 1) – 5) der Vorlage werden folgende Punkte 6) bis 8) aufgenommen:

6) Die Verwaltung prüft selbst oder lässt jeweils ergebnisoffen prüfen, welche alternativen Träger- und Umsetzungsmodelle für einen Neubau des Opernhauses gemäß der Ausstattung und des Raumbedarfs im Punkt 2) zu welchen Kosten und in welchem Zeitrahmen alternativ zu realisieren ist. Als Baugrundstück sollte der Platz vor der Beethovenhalle genommen werden.

7) Die Verwaltung oder die gemäß Punkt 5) eingesetzte Lenkungsgruppe benennt einen Kosten- und Zeitrahmen, der insbesondere unter Einbeziehung der Zielsetzung in den Punkten 1) und 2) für eine Sanierung der Bestandsgebäude nicht überschritten und Grundlage für künftige Ausschreibungen/Beauftragungen von Dienstleistern werden soll.

8) Die Verwaltung oder die gemäß Punkt 5) eingesetzte Lenkungsgruppe benennt einen Rahmen an Mehrkosten, den sie bereit ist für die Sanierung im Bestand zu tolerieren, wenn die Kosten für einen Neubau unter Berücksichtigung eines von Anfang an digital und energetisch zukunftsfähigen Gebäudes günstiger sind.

211955-02 AA Änderungsantrag CDU: Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater BonnAntrag zur Vorlage 211955

Sachverhalt

Damit die städtische kulturelle Infrastruktur zukunftsgerecht aufgestellt werden kann, sollten zügig fundierte Entscheidungsgrundlagen entwickelt werden. Um eine seriöse Entscheidung treffen zu können, muss ebenso ein Neubau-Szenario geprüft werden. Dies gilt insbesondere, da die Verwaltung in ihrer Vorlage davon ausgeht, dass die Sanierungsfähigkeit des bestehenden Operngebäudes geprüft werden muss. Um keine Zeit zu verlieren, muss daher parallel ein Neubau geprüft werden.

Beschlussvorschlag

(Änderungen zur Beschlussvorlage in fett )

Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielahaus und Werkstätten in Beuel) oder alternativ auf den Neubau eines Operngebäudes vor der Beethovenhalle bei Sanierung von Schauspielhaus und Werkstätten abzielen:

Neuer Punkt 2:

Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

Neuer Punkt 3:

Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkte 1 u. 2.) mit Blick auf die absehbaren Kosten, die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.

Die ursprünglichen Punkte 2 – 5 werden als neue Punkte 4 – 7 erhalten.

211955-03 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

Sachverhalt

Die Ziffern 2 und 3 des Grundsatzbeschlusses „Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn“ vom 9. Dezember 2021 (DS

__211955__

) werden aufgehoben.

Begründung:

Der Rat hat die Verwaltung am 9. Dezember 2021 mit den o.g. Beschlussziffern beauftragt:

„2.

Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.“

Nach Prüfung der Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Ziffern 2 und 3 des Grundsatzbeschlusses „Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn“ vom 9. Dezember 2021 (DS __211955__ ) werden aufgehoben.

Begründung:

Der Rat hat die Verwaltung am 9. Dezember 2021 mit den o.g. Beschlussziffern beauftragt:

„2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.“

Nach Prüfung der Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

_Gekürzt._

Begründung

**

Der Rat hat die Verwaltung am 9. Dezember 2021 mit den o.g. Beschlussziffern beauftragt:

„2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.“

Nach Prüfung der Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

211955-05 AA CDU-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater BonnAntrag zur Vorlage 211955

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Urheber werden zur Sitzung des Kulturausschusses eingeladen und nehmen gegenüber dem Ausschuss Stellung, ob sie wirklich einem Bau vor der Beethovenhalle nicht zustimmen würden.
  2. Alternativ wird ein Treffen mit Politik, Urhebern und der Unteren Denkmalbehörde vor Ort organisiert.
  3. Die Verwaltung legt bis zur Sitzung dar, ob und wie man den Denkmalschutz im Außenbereich aufgehoben bekommt.