Originalquelle: ALLRIS-Original
211960 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung gemäß dem vorgestellten Markierungsplan (siehe Anhänge Lageplan 1, 2 und 3) umzusetzen.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rückmeldung des Fördergebers, der Bezirksregierung Köln.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung gemäß dem vorgestellten Markierungsplan (siehe Anhänge Lageplan 1, 2 und 3) umzusetzen.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rückmeldung des Fördergebers, der Bezirksregierung Köln.
Begründung der Dringlichkeit: Das Tiefbauamt plant die Fertigstellung der Viktoriabrücke für voraussichtlich Ende 2021 / Anfang 2022. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss unmittelbar nach Fertigstellung der baulichen Anlagen eine Verkehrsführung markiert werden. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingebracht werden, da die Abstimmungen zu den Auswirkungen auf die schon laufende Baumaßnahme nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.
Das Tiefbauamt setzt zurzeit die Planungen zum Brückenbauwerk Viktoriabrücke zwischen den Knotenpunkten Wittelsbacherring/ Endenicher Straße/ Hochstadenring und Bornheimer Straße/ Hochstadenring um. Eine Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende 2021/ Anfang 2022 geplant. Die Planungen sahen ursprünglich für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine dreispurige Führung zzgl. eines Rechtsabbiegestreifens auf der Brücke in Richtung der geplanten Rampe zum Kreisverkehr Thomastraße/ Am Alten Friedhof/ Rabinstraße, eines Rechtsabbiegestreifens in Richtung Endenicher Straße und eines weiteren Rechtsabbiegestreifens in Richtung der Bornheimer Straße vor. Die drei geplanten durchgehenden Spuren für den MIV teilen sich in zwei Spuren in Richtun
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021
6.10 Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke ohne Votum
211960
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung gemäß dem vorgestellten Markierungsplan (siehe Anhänge Lageplan 1, 2 und 3) umzusetzen. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rückmeldung des Fördergebers, der Bezirksregierung Köln.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.15 Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke ohne Votum
211960
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, Stv. Fahrenholtz und AfD bei Enthaltung FDP und Volt
Ergebnis der Anhörung: Die Bezirksvertretung verweist die Vorlage ohne Votum an den Rat mit folgender Protokollnotiz der Koalition: Wir erwarten, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung mitteilt, wie hoch die aufgrund der bisherigen Planung zu erwartende Bezuschussung in Gänze wäre. Dies ist eine unverzichtbare Information.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung gemäß dem vorgestellten Markierungsplan (siehe Anhänge Lageplan 1, 2 und 3) umzusetzen. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rückmeldung des Fördergebers, der Bezirksregierung Köln.
Den Verweis ohne Votum in den Rat schlägt Bezirksbürgermeister Reeh-Schall –SPD- als zusammenfassendes Ergebnis der Diskussion vor. Stv. Beu –GRÜNE- gibt für die Koalition die Erklärung zu Protokoll ab.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.3 Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke geändert beschlossen
211960
Abstimmungsergebnis: geändert, Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Beschluss:
Wittelsbacherring/Endenicher Straße und zum Hochstadenring/Bornheimer Straße sind zu überarbeiten. Hierbei ist insbesondere auch Wert auf eine gradlinige, umwegfreie Gehwegführung für Fußgänger:innen zu legen.
Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße so zeitnah wie jeweils möglich umzusetzen.
zunächst eine provisorische Markierung aufgebracht, welche mindestens die Mindestbreiten für den Radverkehr vorsieht.
Gespräche zu führen, um die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Änderung der Verkehrsführung gemäß Verwaltungsvorschlag DS-Nr. 211960 besser einschätzen zu können. Über die Ergebnisse sind die politischen Gremien zu informieren mit einer Empfehlung zum weit
_Gekürzt (3086 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51337?offset=1200_
Sachverhalt
Zu 1 + 2:
Kurz vor der Fertigstellung der Viktoriabrücke schlägt die Verwaltung eine stark geänderte Form der Markierung vor, die zu deutlichen Einschränkungen für den MIV führt.
Bei der Beurteilung der Planung werden Annahmen getroffen, die zurzeit noch nicht sicher sind bzw. die so für die nächsten Jahre nicht verfügbar sind. Der 6-streifige Ausbau der A565 ist noch nicht sicher und die Fertigstellung steht in weiter Ferne.
Die Reuterstraße und der Zubringer werden für das nächste Jahrzehnt zur Dauerbaustelle und sind bereits heute ausgelastet. Die Grün-Rot-Rote Koalition hat zahlreiche Straßensperrungen beschlossen, die nicht in das Berechnungsmodel eingeflossen sind.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fahrlässig, eine Planung vorzuschlagen, die die Leistungsfähigkeit des zentralen neuen Ampelknotens auf der Viktoriabrücke durch die Reduzierung der Fahrspuren in Richtung Endenich auf die Hälfte reduziert.
Da den Antragstellern bewusst ist, dass der Fahrradverkehr in Bonn an Bedeutung gewonnen hat und weiter gewinnt, finden sie es richtig, dem Radverkehr mehr Raum zu geben, sind aber der Auffassung, dass die Brücke vom Zuschussgeber gefördert wurde, weil sie eine große B
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Begründung
der Beschlussvorlage (letzter Absatz der Begründung) wird die Fördersituation nachfolgend klarstellend erläutert:
Die Verwaltung wird zur geänderten Planung mit neuer Querschnittsaufteilung hinsichtlich der Förderung des Projekts einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung stellen.
Seitens des Fördergebers wird auf Grundlage eines neuen, beizubringenden Verkehrsgutachtens geprüft, ob das Gesamtsystem ausreichende Leistungsfähigkeiten aufweist und somit die Förderung des gesamten Projekts grundsätzlich weiterhin gewährt werden kann.
Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass der Fördergeber eine Kürzung der Förderung entsprechend der Verkehrsflächen bzw. ihrer Nutzung im Sinne des Förderbescheids vornimmt. Im konkreten Fall könnte das eventuell dazu führen, dass beispielsweise die bislang geplante Rechtsabbiegespur in die Bornheimer Straße – derzeit Bestandteil des Förderbescheids – bei Umnutzung nicht mehr wie ursprünglich geplant gefördert wird. Dann könnte dieser Flächenanteil herausgerechnet werden. Legt der Fördergeber die Bestimmungen in dieser Weise aus, könnte sich die Fördersumme, beim aktuellen Kostenrahmen, um mehr als 4 Mio. Euro reduzieren. Ob eine solche Ausl
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzend zur Darstellung in der Begründung der Beschlussvorlage (letzter Absatz der Begründung) wird die Fördersituation nachfolgend klarstellend erläutert:
Die Verwaltung wird zur geänderten Planung mit neuer Querschnittsaufteilung hinsichtlich der Förderung des Projekts einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung stellen.
Seitens des Fördergebers wird auf Grundlage eines neuen, beizubringenden Verkehrsgutachtens geprüft, ob das Gesamtsystem ausreichende Leistungsfähigkeiten aufweist und somit die Förderung des gesamten Projekts grundsätzlich weiterhin gewährt werden kann.
Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass der Fördergeber eine Kürzung der Förderung entsprechend der Verkehrsflächen bzw. ihrer Nutzung im Sinne des Förderbescheids vornimmt. Im konkreten Fall könnte das eventuell dazu führen, dass beispielsweise die bislang geplante Rechtsabbiegespur in die Bornheimer Straße – derzeit Bestandteil des Förderbescheids – bei Umnutzung nicht mehr wie ursprünglich geplant gefördert wird. Dann könnte dieser Flächenanteil herausgerechnet werden. Legt der Fördergeber die Bestimmungen in dieser Weise aus, könnte sich die Fördersumme, beim aktuellen Kostenrahmen, um mehr als
_Gekürzt._
Begründung
**
Beim Umbau der Viktoriabrücke handelt es sich um eine durch das Land geförderte Maßnahme, die in ihrer ursprünglich geplanten Ausgestaltung bereits bewilligt ist.
Es besteht Unsicherheit darüber, ob die Stadt bei einer Entscheidung des Fördergebers, die Förderung deutlich zu reduzieren, finanziell unschädlich zur ursprünglichen Planung zurückkehren könnte.
Daher haben sich Unsicherheiten bei der Risikobeurteilung ergeben, die in weiteren Gesprächen weitestmöglich aufgeklärt werden sollten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, abweichend von der ursprünglichen Beschlussempfehlung der DS-Nr. 211960 folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Auf der Viktoriabrücke wird nach der baulichen Fertigstellung zunächst eine provisorische Markierung aufgebracht, welche mindestens die Mindestbreiten für den Radverkehr vorsieht.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Fördergeber weitere Gespräche zu führen, um die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Änderung der Verkehrsführung gemäß Verwaltungsvorschlag DS-Nr. 211960 besser einschätzen zu können. Über die Ergebnisse sind die politischen Gremien zu informieren mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Begründung:
Beim Umbau der Viktoriabrücke handelt es sich um eine durch das Land geförderte Maßnahme, die in ihrer ursprünglich geplanten Ausgestaltung bereits bewilligt ist.
Es besteht Unsicherheit darüber, ob die Stadt bei einer Entscheidung des Fördergebers, die Förderung deutlich zu reduzieren, finanziell unschädlich zur ursprünglichen Planung zurückkehren könnte.
Daher haben sich Unsicherheiten bei der Risikobeurteilung ergeben, die in weiteren Gesprächen weitestmöglich aufgeklärt werden sollten.