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Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 119827 EK und 119828 EK)

212018 · 2021-11-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.

Beschlussvorschlag

Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.

Begründung

Auf den Grundstücken soll je ein Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage errichtet werden.

Für die Realisierung der Bauvorhaben wurde die Fällung von insgesamt neun satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon fünf Bäume einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen. Zum Standort auf den Baugrundstücken und zum Zustand des Baumbestandes wurde ein Gutachten vorgelegt, dessen Nummerierung nachfolgend übernommen wurde.

Folgende Bäume in der Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretung können aufgrund des Bauvorhabens nicht erhalten werden:

Nr. 1) Der Silber-Ahorn (Acer saccharinum) weist einen Stammumfang von 360 cm, einen Kronendurchmesser von 21 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht in der abzugrabenden Böschung für die Erschließung der Grundstücke.

Nr. 9) Die Trauer-Buche (Fagus sylvatica ‘Pendula‘) weist einen Stammumfang von 216 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Wegen der komplett einseitig dezentral ausgebildeten Krone ist ein Erhalt bei den anstehenden Bauarbeiten fachlich nicht möglich, ohne den Baum nachhaltig zu schädigen.

Nr.10) Der dreistä

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.38 Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 119827 EK und 119828 EK) ungeändert beschlossen

212018

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Stv. Fahrenholtz bei Enthaltung Die Partei

Beschluss: Die Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn, einen Maulbeerbaum, eine Trauer-Buche und zwei Platanen auf den Grundstücken Ippendorfer Allee 2 b und c, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.

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