Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003486) # Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 212019 · 2021-11-23 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2022 (GFG 2022) sieht Veränderungen vor, die zum Teil starke negative Auswirkungen auf die Zuweisungsbeträge der Mitgliedskommunen auch für die folgenden Jahre haben. Die Aktualisierung und Novellierung des Finanzausgleichs, die sich mit dem GFG 2022 fortsetzt, bewirkt in Teilen auch erhebliche Verschiebungen zu Lasten der großen und größeren Städte. Eine Stellungnahme des Städtetages sowie diverser Gemeinden gegenüber der Landesregierung ist bereits erfolgt (siehe Anlagen). Insbesondere die folgenden Änderungen haben hohe Auswirkungen auf die Zuweisungsbeträge in den kommenden Jahren und sollen im Folgenden näher erläutert werden: - - - die kreditfinanzierte Aufstockung der Finanzausgleichsmasse, - - - die Differenzierung der fiktiven Hebesätze - - - die erneute Anhebung des Soziallastenansatzes - - - die erneute Anhebung der Aufwands- und Investitionspauschale. __Kreditfinanzierte Aufstockung der Finanzausgleichsmasse__ Der Gesetzentwurf sieht – genau wie bereits im Vorjahr - eine Aufstockung aus Landesmitteln in Höhe von 931 Mio. € vor. Hierdurch wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Vorjah _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung der Landesregierung, dass kreisfreie Städte grundsätzlich bessere Voraussetzungen für höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer besäßen, ist nicht haltbar. In den nordrhein-westfälischen Städten prägen vor allem die strukturellen Ausgabenlasten und der damit verbundene Konsolidierungsdruck die Höhe der Hebesätze. Die Städte sind gezwungen, ihre Hebesätze zu erhöhen. Keinesfalls ist dies Ausdruck von mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgrund der massiven methodischen und systematischen Kritikpunkte in Bezug auf die differenzierten fiktiven Hebesätze haben bereits mehrere kreisfreie Städte ihre Bereitschaft zu einer Verfassungsklage gegen das GFG 2022 erklärt, weitere befinden sich in konkreten Prüfungen. Der Städtetag wird ein solches Klageverfahren begleiten und koordinieren und bei der Erstellung der Beschwerdeschrift inhaltlich unterstützen. **Weil auch die Stadt Bonn von der Verschlechterung massiv betroffen ist, empfiehlt die Verwaltung dringend eine Beteiligung an einer Verfassungsklage, die zunächst die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des GFG 2022 voraussetzt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird erstellt, sobald der GFG Bescheid vorl _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Stellungnahme der Verwaltung RS_T_2147_Stellungnahmen_Eckpunkte_GFG_2022: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003486 ## Beratungsfolge - 2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - 2021-12-09 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021 9.4 Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 zur Kenntnis genommen 212019 Beschluss: Seite 1 von 1 ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 7.8 Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 zur Kenntnis genommen 212019 Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. Seite 1 von 1