Originalquelle: ALLRIS-Original

Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg

212025 · 2021-11-22 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum September/Oktober 2021 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.

Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume wird Ersatz empfohlen .

In der Langhecke 4, 53125 Bonn

Der Urweltmammutbaum (Metasequoia) mit dem Stammumfang von 310 cm wurde aufgrund abgestorbener Krone und mangelnder Vitalität mit mangelhaft bewertet und wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.

Klosterstr. 1-11, 53123 Bonn

Der Silber-Ahorn (Acer) mit dem Stammumfang von 310 cm wurde wegen abgestorbener Krone und weiterer Absterbesymptome mit mangelhaft bewertet und wegen Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben.

Frechengasse 11, 53127 Bonn

Die Rot-Fichte (Picea) mit dem Stammumfang von 240 cm wurde mit ungenügend bewertet, da der Baum aufgrund des Befalls mit dem Borkenkäfer bereits komplett abgestorben ist. Die Rot-Fichte wurde wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-30 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021

12.5 Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg zur Kenntnis genommen

212025

Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.

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