Originalquelle: ALLRIS-Original
212026 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, den Kreuzungsbereich Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße auf der Nordseite so umzugestalten, dass ein möglichst durchgängiger, dem Fußgänger-bedarf angemessener Bürgersteig entsteht.
Nähere Informationen zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, den Kreuzungsbereich Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße auf der Nordseite so umzugestalten, dass ein möglichst durchgängiger, dem Fußgänger-bedarf angemessener Bürgersteig entsteht.
Nähere Informationen zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.24 Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße geändert beschlossen
212026
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Die Verwaltung führt die unter DS-Nr. 0810203NV7 beschlossenen Umbaumaßnahmen zügig aus und realisiert insbesondere den geplanten Fußgängerüberweg über die Meckenheimer Allee auf der Südseite der Quantiusstraße.
Der Beschlussvorschlag wird interfraktionär nach dem mündlichen Vortrag der Verwaltung entwickelt.
Inhalt des ursprünglichen Bürgerantrages: Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, den Kreuzungsbereich Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße auf der Nordseite so umzugestalten, dass ein möglichst durchgängiger, dem Fußgänger-bedarf angemessener Bürgersteig entsteht.
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Stellungnahme der Verwaltung
Der Kreuzungsbereich Quantiusstraße/Meckenheimer Allee/Colmantstraße wird im Zuge der Umgestaltung Quantiusstraße ebenfalls umgebaut. Bei der beschlossenen Ausführungsplanung (DS-Nr: 0810203NV7) sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Bürgerantrag bereits berücksichtigt. Siehe dazu auch den Beschluss des Hauptausschusses vom 17.06.2021 auf Empfehlung der BV Bonn, DS-Nr. __210973__ .
Der Gehweg entlang der Bahnhofsseite wird durchgängig eine Mindestbreite von 2, 35 m und damit eine ausreichende Breite für den Fußgängerverkehr erhalten. Dieser Gehweg wird auf der Nordseite bis zur Bäckerei durchgezogen und abgesenkt. Unterstützt und hervorgehoben wird die Möglichkeit der Querung der Straße hier durch eine unterschiedliche Materialwahl (Platten, Pflaster) im Vergleich zur Fahrbahn (Asphalt). Mit der Fortführung des Gehweges und der Führung des Fußgängerverkehrs in den Bereich vor die Bäckerei werden die Ausstattungselemente wie Schilder, Fahrradständer usw. neu angeordnet, so dass keine Hindernisse mehr bestehen. Aufgrund der Schaffung eines durchgezogenen Gehwegs und durch die unterschiedliche Materialwahl dürfte
_Gekürzt._