Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003553) # Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie 212060 · 2022-01-19 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt __Planungsanlass__ Aufgrund der weiterhin steigenden Zulassungszahlen für private Kfz und immer größer werdenden Fahrzeugen nimmt die Verkehrsbelastung in innerstädtischen Bereichen stetig zu. Der ruhende Kfz-Verkehr nimmt dabei, u.a. auch durch größere Fahrzeuge, einen immer größeren Raum ein, sodass mittlerweile weite Teile des öffentlichen Straßenraums als Parkflächen genutzt werden. Dies umfasst Flächen, die zur Stärkung alternativer Mobilitätsangebote oder zur Vitalisierung der innerstädtischen Quartiere dienen könnten. Zahlreiche Anfragen und Anträge, welche von der Verwaltung bearbeitet werden, spiegeln diesen Missstand wider. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, strebt die Verwaltung die Umsetzung einer gesamtstädtischen Parkraumstrategie an. Diese Strategie zielt auf eine großflächige Bewirtschaftung in Verbindung mit einer verstärkten Ausweisung von Bewohnerparkzonen und eine Verlagerung von Parkvorgängen in bereits vorhandene Tief- bzw. Parkgaragen (sowie mögliche zu entwickelnde Quartiersgaragen) ab. Sie baut auf dem bereits umgesetzten Parkraumkonzept auf dem Venusberg sowie den in Planung befindlichen Konzepten (Nordstadt, Südstadt / Weststadt und Hochkreuz / Pl _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, wird schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1, 50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1, 80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung gegenüber parkende _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-01-19 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2022-02-01 · Bezirksvertretung Hardtberg · geändert beschlossen - 2022-02-02 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen - 2022-02-02 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2022-02-03 · Hauptausschuss · geändert beschlossen - 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2022-02-10 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2022-02-01 · Bezirksvertretung Hardtberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 8.2 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie geändert beschlossen 212060 Abstimmungsergebnis: geändert wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr, mit Mehrheit gegen CDU Anhörungsergebnis: 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, wird schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (durch "Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei" in bewirtschafteten Zonen oder durch Bewohnerparkzonen). Für Bewohner*innen, die kein eigenes auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen, werden angemessene Lösungen ermöglicht, damit sie ein geliehenes Auto, _Gekürzt (10087 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48699?offset=1200_ ### 2022-02-03 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022 6.3 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie geändert beschlossen 212060 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP geändert beschlossen Empfehlung: 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, wird schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. In der Reihenfolge der Quartiere in Beuel wird eine Parkraumbewirtschaftung zuerst im Beueler Zentrum eingeführt. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (durch "Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei" in bewirtschafteten Zonen oder durch Bewohnerparkzonen). Für Bewohner*innen, die kein eigenes auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen, werden angemessene Lösungen e _Gekürzt (10345 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48983?offset=1200_ ### 2022-02-10 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.3 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie geändert beschlossen 212060 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Hauptausschuss inklusive der weiteren Ergänzungen der BV Bonn, Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, wird schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. In der Reihenfolge der Quartiere in Beuel wird eine Parkraumbewirtschaftung zuerst im Beueler Zentrum eingeführt. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (durch "Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei" in bewirtschafteten Zonen oder durch Bewohnerparkzonen). Für Bewohner*innen, die kein eigenes au _Gekürzt (11437 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49016?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 212060-01 AA Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004749} **Sachverhalt** Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicherer Mobilität zu verstärken und zugleich die Mehreinnahmen für den Ausbau des ÖPNVs bzw. vergünstigte Ticketangebote zu nutzen, sollen die Gebühren für das Parken im oberirdischen öffentlichen Raum erhöht bzw. die gebührenpflichtigen Zeiten verlängert werden. Zu niedrige Parkgebühren, bzw. kostenfreies Parken macht Autofahrten attraktiver gegenüber der Nutzung von Bus und Bahn, hat also eine unerwünschte Lenkungswirkung. Im Vergleich zu Köln (4€/h) sind die Gebühren in Bonn mit bislang 2, 00€-2, 60€/h zu niedrig angesetzt, um eine Lenkungswirkung erzielen zu können. Weil die Parkgebühr für die Belegung öffentlichen Raumes erhoben wird und Elektrofahrzeuge nicht weniger Platz als Verbrenner verbrauchen, soll die Regelung für kostenfreies Parken Ende 2022 auslaufen. Um E-Autos gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen ist die Regelung ab 2023 neben diversen E-mobilitätsbezogenen Förderprogrammen, Steuererleichterungen und der CO2-Bepreisung nicht zusätzlich notwendig. E-Fahrzeuge dürfen weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken. Die bisherige Zone 2 soll mit der Zone 1 zusammengefasst werden, da sie ebenfalls den innerstäd _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** I. Die Parkgebührenordnung wird mit Wirkung zum 01.06.2022 wie folgt geändert: 1. Die Gebührenzonen 1 und 2 im Stadtbezirk Bonn werden zu einer Zone zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die Gebühr 2, 00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 2. In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel gilt zukünftig eine Gebühr von 1, 50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3. 3. In der Gebührenzone 3 bzw. außerhalb der Zonen 1 und 2 beträgt die Gebühr zukünftig 1, 00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 4. Die Gebührenpflicht (§ 2, 6) a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08: 00 Uhr und endet um 20: 00, b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08: 00 Uhr, in Teilen der Zone 3 weiterhin um 07: 00 Uhr. c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags zukünftig Gebühren erhoben. 5. Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch-Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg, Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR. Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angebot _Gekürzt._ ### 212060-02 AA Koalitionsantrag "Bewohner ohne Auto mitdenken" Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004754} **Sachverhalt** zu A: Die vorgeschlagene Änderung stellt klar, dass Bewohnerparkgebiete (vorherige Formulierung) nur eine Option sind, um den Parkdruck für Anwohner*innen zu reduzieren; in der Begründung der Vorlage werden bereits mehrere Optionen dargelegt. Sobald man für das Parken einen Parkschein braucht, lohnt es sich für Auswärtige nicht mehr, von Parkhäusern und Tiefgaragen in benachbarte Quartiere auszuweichen. Hierdurch wird der Suchverkehr reduziert, und für Bewohner*innen wird das Parken dort einfacher. Auch in diesen Bereichen soll es für sie einen Bewohnerparkausweis geben (gemischte Parkzonen). Wo nötig, können darüber hinaus auch Parkplätze/Zonen exklusiv für Bewohner*innen ausgewiesen werden (Bewohnerparkzonen). zu B: In allen Fällen ist darauf zu achten, dass Bewohner*innen ohne eigenes KFZ und somit ohne Bewohnerparkausweis nicht benachteiligt werden. So muss es beispielsweise auch möglich sein, mit einem geliehenen Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Andernfalls wäre dies ein Anreiz, sich ein eigenes KFZ anzuschaffen. **Beschlussvorschlag** a. In Nr. 1c der Vorlage wird der Text in der Klammer wie folgt neu gefasst: “durch "Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei" in bewirtschafteten Zonen oder durch Bewohnerparkzonen” b. Hinter der Klammer wird 1c wie folgt ergänzt: “Für Bewohner*innen, die kein eigenes auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen, werden angemessene Lösungen ermöglicht, damit sie ein geliehenes Auto, Car Sharing-Fahrzeuge oder ähnliches in ihrem Wohnbereich gegen Gebühr abstellen können.” ### 212060-03 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004756} **Sachverhalt** 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, soll schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden, wenn die Bewohner dieses mittragen. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1,50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1,80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreic _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, **soll** schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt **werden, wenn die Bewohner dieses mittragen.** b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1, 50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1, 80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu _Gekürzt._ **Begründung** erfolgt mündlich ### 212060-06 AA Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004903} **Sachverhalt** zu Ziffer 1 und 2: Die mehrfachen Wellen der Pandemie mit Lockdown, Teillockdown sowie immer wechselnden Hygienebestimmungen haben bei Einzelhändlern, Restaurants und Dienstleistern nachweislich zu großen Umsatzeinbußen geführt. Um diesen die Regenerationsphase nach eine hoffentlich auslaufenden Pandemie in einem ohnehin durch Online-Händler sowie die Marktplätze am Telekom-Dome und in Alfter erschwerten Marktumfeld zu ermöglichen und um das Duisdorfer Zentrum funktionsfähig zu erhalten soll von Parkkostenerhöhungen, zumindest temporär bis 2028, abgesehen werden. zu Ziffer 3: Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen - entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität muss dem Bedarf vorausgehen. Die Parkraumstrategie der Stadt Bonn hat diesen Aspekt rechtzeitig zu berücksichtigen. **Beschlussvorschlag** 1. Die Umsetzung des Zielbeschlusses zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie erfolgt für die Zone 16, Duisdorf, nicht vor dem Jahr 2028, um dem Einzelhandel vor Ort eine mindestens fünfjährige Chance zu geben, sich von den Folgen der Pandemie zu erholen. 2. Die Brötchentaste und das Parkscheiben-Parken an Samstagen bleiben im Stadtbezirk Hardtberg erhalten. Die Parkgebühren werden im Stadtbezirk Hardtberg nicht erhöht. 3. Unter Ziffer 1 der Beschlussvorlage der Vorlage der Verwaltung wird folgender Buchstabe k) ergänzt: Die Aspekte der Elektromobilität, insbesondere die Ladeinfrastruktur, werden in der Parkraumstrategie berücksichtigt. ### 212060-08 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004972} **Sachverhalt** erfolgt mündlich **Beschlussvorschlag** 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der gesamtstädtischen Parkraumstrategie mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, **soll** schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt **werden, wenn die Bewohner dieses mittragen.** b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (Bewohnerparkgebiete). d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1, 50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1, 80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f.Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu _Gekürzt._ ### 212060-05 AA Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004902} **Sachverhalt** Die mehrfachen Wellen der Pandemie mit Lockdown, Teillockdown sowie immer wechselnden Hygienebestimmungen haben bei innerstädtischen Einzelhändlern, Restaurants und Dienstleistern nachweislich zu großen Umsatzeinbußen geführt. Um diesen die Regenerationsphase nach der hoffentlich auslaufenden Pandemie in einem ohnehin durch Online-Händler sowie den Marktplatz Berkum erschwerten Marktumfeld zu ermöglichen und um die Innenstadt vital und funktionsfähig zu erhalten, soll von Parkkostenerhöhungen, zumindest temporär, abgesehen werden. Geradesamstags kommen Menschen aus der Region nach Bad Godesberg, weil man dort kostenlos parken kann. Eine Ausnahme für die die unter 2. genannten Unternehmen und Dienste vermeidet unnötige Bürokratie und unnötige Eingriffe in die Dispositionshoheit der Unternehmen. Handwerksbetrieben wird grundsätzlich rationales Verhalten unterstellt. Sollte ein Mitarbeiter ein Einsatzfahrzeug mit nach Hause nehmen, weil er damit Fahrwege verkürzen und somit dem Unternehmen Fahrtkosten ersparen kann, dann ist dies im Sinne der Nachhaltigkeit positiv zu werten. Allerdings handelt es sich hierbei um tagtäglich neu getroffene Dispositionen, die allenfalls mit einem Stasi _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Umsetzung des Zielbeschlusses zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie wird für die Zone 9, Innenstadt Bad Godesberg, bis zum 31.12.2025 ausgesetzt, um dem Einzelhandel die Chance zu geben, sich von den Folgen der Pandemie zu erholen. 2. Handwerksbetriebe, Pflegedienste sowie alle mit der gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang stehenden Lieferdienste werden grundsätzlich von der Parkraumstrategie ausgenommen. 3. P&R-Parkplätze, wie z.B. die Rigal’sche Wiese, werden von der Bewirtschaftung ausgenommen. ### 212060-07 AA Änderungsantrag: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen ParkraumstrategieAntrag zur Vorlage 212060 {#nv-2004953} **Sachverhalt** Zu a) und b): Die vorangegangenen Einschränkungen beim Parken im Beueler Zentrum haben nach Aussagen des betroffenen Handels neben den Corona-bedingten Verlusten zu empfindlichen zusätzlichen Umsatzeinbußen geführt. Eine beabsichtigte weitere Einschränkung und Verteuerung der Parkmöglichkeiten wirkt wie ein Anschlag auf die Beueler Geschäftswelt. Gerade die Möglichkeit eines kostenfreien, kurzzeitigen Parkens direkt im Beueler Zentrum war für viele Kunden aus den angrenzenden Ortsteilen Anreiz für den Einkauf in Beuel. Die geplanten bzw. beantragten Erhöhung vertreiben mit Sicherheit einen großen Teil dieser Kunden ins Umland. Zu c): Die beabsichtigte Einführung einer kostenpflichtigen Nutzung der Park und Ride Parkplätze in Ramersdorf und Vilich bringen gerade die Nutzer dazu, in die umliegenden Straßen auszuweichen. Das in der Vorlage beschriebene Problem eines aktuellen absoluten Parkraummangels in der Umgebung der vorhandenen Parkplätze wird durch die vorgesehene kostenpflichtige Nutzung erst geschaffen. Außerdem sind die vorgeschlagenen Gebiete total überdimensioniert. Zu d): Im Ortskern von Küdinghoven entlang der Königswinterer Str und im Bereich um die Kirche würden d _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** a) Eine Umsetzung für die Zone Beuel-Zentrum (8) wird nicht vor dem Jahr 2028 in Angriff genommen b) Die „Brötchentastenregelung“ und die Parkscheibenregelung an Samstagen im Beueler Zentrum bleiben erhalten c) Die Umsetzungsgebiete Vilich/Neu-Vilich (6) und Ramersdorf Süd (7) werden aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen bis der S-Bahnbetrieb einschließlich der Haltepunkte in Betrieb ist. d) Das Umsetzungsgebiet Ramersdorf Nord (17) wird endgültig aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen