Originalquelle: ALLRIS-Original
212071 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Auf Basis des positiven Ergebnisses der Standardisierten Bewertung, ist die Maßnahme für die zügige Weiterverfolgung schnellstmöglich für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW anzumelden. Wegen der bevorstehenden Landtagswahl und deren zeitliche Vorwirkungen sind die Anmeldeunterlagen hierfür spätestens Anfang 2022 dem Regionalrat vorzulegen, um die Aufnahme im März 2022 durch den Verkehrsausschuss des Landtags zu erreichen. Sollte diese Terminschiene nicht erreicht werden, würde dies eine erhebliche Verzögerung mit möglicherweise negativen Folgen für den Förderzugang bedeuten.
**Die im Jahr 2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche verkehrliche Sinnhaftigkeit und die technische Machbarkeit einer Seilbahnverbindung des Venusbergs mit den Arbeitsplatz- und Wohnschwerpunkten im und ums Bundesviertel sowie dem Beueler Süden bestätigt. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, die aus der Machbarkeitsstudie hervorgegangene Vorzugsvariante- die sogenannte Nordtrasse- einer volkswirtschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Hierzu wurde das bundesweit einheitlich für ÖPNV Infrastrukturvorhaben vorgegebene Verfahren der Standardisierten Bewertung gewählt
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021
6.1 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.
9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.
_Gekürzt (6164 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51281?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021
6.17 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn ohne Votum
212071
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss:
Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekosten- rechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommu- nikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.13 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021
Beschluss:
zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV- Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.
am 9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverke
_Gekürzt (5897 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46177?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung vom 26.11.2021
6.2 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
Empfehlung: Der Beirat gibt lediglich eine Empfehlung zu dem Beschlusspunkt 3, der die Bürgerinformation und -beteiligung behandelt, ab. Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben. Die Seilbahn ist bereits als komplexes Verfahren im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung in die Vorhabenliste aufgenommen. Ein reines Kommunikations- und Werbekonzept sieht der Beirat als nicht ausreichend an. Wichtig sind umfassende sachliche und transparente Informationen im Vorfeld sowie eine Diskussion in der Stadtgesellschaft. Der Beirat empfiehlt deshalb die Durchführung eines dialogischen Verfahrens, inklusive Bürgerversammlungen, in dem die Bürgerinnen und Bürger intensiv sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch Online über Bonn-macht-mit.de einbezogen werden, um berechtigten Fragen und kritischen Anmerkungen Raum geben zu können.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:
_Gekürzt (1844 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:62774?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 01.12.2021
6.2 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung Stv. Fahrenholtz
Empfehlung: Der Ausschuss gibt lediglich eine Empfehlung zu dem Beschlusspunkt 3, der die Bürgerinformation und -beteiligung behandelt, ab. Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben.
Die Seilbahn ist bereits als komplexes Verfahren im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung in die Vorhabenliste aufgenommen. Ein reines Kommunikations- und Werbekonzept sieht der Ausschuss als nicht ausreichend an. Wichtig sind umfassende sachliche und transparente Informationen im Vorfeld sowie eine Diskussion in der Stadtgesellschaft.
Der Ausschuss empfiehlt deshalb die Durchführung eines dialogischen Verfahrens, inklusive Bürgerversammlungen, in dem die Bürgerinnen und Bürger intensiv sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch Online über Bonn- macht-mit.de einbezogen werden, um berechtigten Fragen und kritischen Anmerkungen Raum geben zu können.
Der Ausschuss schließt sich damit der gleichlautenden Empfehlung des Beirat
_Gekürzt (2077 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:61929?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung an Rat:
(analog dem Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr)
Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.
9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.
_Gekürzt (6562 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35052?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021
21.3 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn ohne Votum - mit Maßgabe
212071
Abstimmungsergebnis: einstimmig i.V. mit ÄA 212071-02 AA und ÄA 212071-04 AA geändert beschlossen
Anregung:
Maßgabe weitergereicht, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung folgende Fragen /Anregungen beantwortet:
zugängiger Sprache erläutert sein.
Einschätzung der zuständigen Behörde vor?
Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden Genehmigung „scheitern“ sollte?
des Kottenforsts tangiert?
Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt?
_Gekürzt (6339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54521?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.1 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen
212071
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD bei Eh. Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Beschluss:
Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten.
-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.
Darüber hinaus wird folgende Ergänzung beschlossen:
Die Verwaltu
_Gekürzt (2258 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51328?offset=1200_
Sachverhalt
Die projektierte Seilbahn kann nach Auffassung der Antragssteller*innen innovativer Bestandteil des künftigen Bonner Nahverkehrsnetzes und ein wichtiger Baustein der angestrebten Verkehrswende werden.
Gleichzeitig ist den Antragsteller*innen bewusst, dass das vorgeschlagene Seilbahnprojekt in Teilen der Bonner Bevölkerung auch auf Vorbehalte stößt und es zu dem Projekt viele Fragen der Bonnerinnen und Bonner gibt.
Da die Realisierung des Projektes eine komplexe Umsetzungsphase voraussetzt, halten es die Antragsteller*innen für richtig, zunächst Bürgerinnen und Bürger in den Prozess mit einzubinden, und letztlich eine Grundsatzentscheidung zur Seilbahn mittels eines Ratsbürgerentscheides durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am 9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.
Sachverhalt
Die CDU-Fraktion steht dem Bau einer Seilbahn für Bonn grundsätzlich sehr positiv gegenüber, aber damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Politik eine fundierte Entscheidung treffen können, ist eine dezidierte Aufklärung über die vielen und unterschiedlichen Fragen, die sich bei so einem großen neuen Projekt stellen, im Vorfeld unabdingbar.
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in den Rat mit der Maßgabe weitergereicht, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung folgende Fragen /Anregungen beantwortet:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das Seilbahn-Projekt stößt auf reges Interesse der Stadtgesellschaft. So gibt es Befürworter , Unentschlossene und Gegner. Sie alle müssen im Kommunikationskonzept Berücksichtigung finden. Inzwischen hat der Ausschuss für Wohnen Planen Bauen in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Verweisung der Vorlage 212071 an den Rat beschlossen. Hintergrund ist, dass ein Ratsbürgerentscheid zur Beschlussfassung ansteht. Dies ist begrüßenswert, da es – wie erwähnt – die gesamte Stadtgesellschaft betrifft. Kommt es zu einem Ratsbürgerentscheid und fällt dieser positiv aus, wird es in der Folge dennoch eine Reihe Standort-, Bau- und Kostenfragen geben, dabei sollen die Bürger und Bürgerinnen weiterhin eingebunden werden. Deshalb müssen auch bereits jetzt in der Kommunikationsstrategie die Teilhabemöglichkeiten umfassend berücksichtigt werden. Der angestrebte Kommunikationsmix beinhaltet aus diesem Grunde explizit die Bürgerversammlungen.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag zu DS 212071 aus dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen, das ausdrücklich auch „Bürgerversammlungen“ vorsieht.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Die BV Beuel fordert die Verwaltung auf, bei den vertiefenden Planungen zur Seilbahn bezüglich der Haltestation Schießbergweg folgendes zu berücksichtigen:
Sachverhalt
Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung:
1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein.
Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben haben.
2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft?
3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor?
Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen.
In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017 geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt, dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren wird konstruktiv begleitet.”
Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähig
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung:
1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein.
Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben haben.
2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft?
3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor?
Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen.
In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017 geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt, dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren wird konstruktiv begleitet.”
Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähig
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die CDU-Fraktion beantragt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage zu Ziff 2:
"Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten."
Beschlussvorschlag
Die CDU-Fraktion beantragt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage zu Ziff 2:
"Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten."
Begründung
Der Regionalrat wird in der Sitzung am 11.2.2022 über die beantragte Aufnahme der Seilbahn in den ÖPNV Bedarfsplan entscheiden. Dazu muss die Stadt Bonn als Vorhabenträgerin dem Regionalrat die standardisierte Bewertung mit Bericht, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bonner Stadtrates noch nicht vorgelegt werden konnte, mit dem Antrag einschließlich der von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten zur Überprüfung und Entscheidung vorlegen.
Sachverhalt
Grundlage der Durchführung eines (Rats-) Bürgerentscheids ist § 26 GO NRW i.V. mit der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) i.V. mit der Bürgerentscheids-Satzung der Stadt Bonn. Nach der derzeitigen Regelung in § 4 Abs. 3 S. 1 der Bürgerentscheids-Satzung werden (Rats-) Bürgerentscheide entsprechend der Ermächtigung nach § 5 Abs. 2 Bürgerentscheid DVO (ausschließlich) als Briefabstimmung durchgeführt.
Eine Durchführung per Briefwahl ist grundsätzlich ökonomisch und wird als sinnvoll erachtet. In zeitlicher Nähe zu einer Wahl, bei der sowieso eine Urnenabstimmung möglich ist, soll die Abstimmung über (Rats-) Bürgerentscheids aber ebenfalls als Urnenabstimmung möglich sein. Die gleichzeitige Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden ist in NRW gelebte Praxis, weshalb eine Realisierung auch in Bonn angestrebt werden kann.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung der Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ insoweit anzupassen, dass zukünftig (Rats-) Bürgerentscheide in zeitlicher Nähe zu einer Wahl mit dieser zusammengelegt und so wie diese als Brief- und als Urnenabstimmung stattfinden können, in sonstigen Fällen jedoch ausschließlich als Briefabstimmung durchzuführen sind. Die geänderte Satzung soll dem Stadtrat bis zur nächsten Ratssitzung am 10. Februar 202 2 zum Beschluss vorgelegt werden.
Begründung
bedarf jedoch noch der weiteren Abstimmung zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und der zuständigen Fachverwaltung. Sie wird dem Rat zur Sitzung am 10.02.2022 vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Komplexität des Themas hat die Verwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Erstellung einer geeigneten Fragestellung beauftragt. Nach ersten Rückmeldungen erscheint die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids möglich zu sein. Die genaue Fragstellung und deren Begründung bedarf jedoch noch der weiteren Abstimmung zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und der zuständigen Fachverwaltung. Sie wird dem Rat zur Sitzung am 10.02.2022 vorgelegt.