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Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

212071 · 2021-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

Beschlussvorschlag

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Auf Basis des positiven Ergebnisses der Standardisierten Bewertung, ist die Maßnahme für die zügige Weiterverfolgung schnellstmöglich für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW anzumelden. Wegen der bevorstehenden Landtagswahl und deren zeitliche Vorwirkungen sind die Anmeldeunterlagen hierfür spätestens Anfang 2022 dem Regionalrat vorzulegen, um die Aufnahme im März 2022 durch den Verkehrsausschuss des Landtags zu erreichen. Sollte diese Terminschiene nicht erreicht werden, würde dies eine erhebliche Verzögerung mit möglicherweise negativen Folgen für den Förderzugang bedeuten.

**Die im Jahr 2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche verkehrliche Sinnhaftigkeit und die technische Machbarkeit einer Seilbahnverbindung des Venusbergs mit den Arbeitsplatz- und Wohnschwerpunkten im und ums Bundesviertel sowie dem Beueler Süden bestätigt. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, die aus der Machbarkeitsstudie hervorgegangene Vorzugsvariante- die sogenannte Nordtrasse- einer volkswirtschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Hierzu wurde das bundesweit einheitlich für ÖPNV Infrastrukturvorhaben vorgegebene Verfahren der Standardisierten Bewertung gewählt

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021

6.1 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -

beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am

9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung folgende

_Gekürzt (6164 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51281?offset=1200_

2021-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 23.11.2021

6.17 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn ohne Votum

212071

Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum in den Rat verwiesen

Beschluss:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekosten- rechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation

und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommu- nikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

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2021-11-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021

6.13 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021

Beschluss:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung

zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“

eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV- Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation

und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung

am 9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverke

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2021-11-26 · Beirat Bürgerbeteiligung

—— Beschlussauszug Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung vom 26.11.2021

6.2 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung

Empfehlung: Der Beirat gibt lediglich eine Empfehlung zu dem Beschlusspunkt 3, der die Bürgerinformation und -beteiligung behandelt, ab. Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben. Die Seilbahn ist bereits als komplexes Verfahren im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung in die Vorhabenliste aufgenommen. Ein reines Kommunikations- und Werbekonzept sieht der Beirat als nicht ausreichend an. Wichtig sind umfassende sachliche und transparente Informationen im Vorfeld sowie eine Diskussion in der Stadtgesellschaft. Der Beirat empfiehlt deshalb die Durchführung eines dialogischen Verfahrens, inklusive Bürgerversammlungen, in dem die Bürgerinnen und Bürger intensiv sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch Online über Bonn-macht-mit.de einbezogen werden, um berechtigten Fragen und kritischen Anmerkungen Raum geben zu können.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

_Gekürzt (1844 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:62774?offset=1200_

2021-12-01 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 01.12.2021

6.2 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung Stv. Fahrenholtz

Empfehlung: Der Ausschuss gibt lediglich eine Empfehlung zu dem Beschlusspunkt 3, der die Bürgerinformation und -beteiligung behandelt, ab. Zu den übrigen Punkten wird kein Votum abgegeben.

Die Seilbahn ist bereits als komplexes Verfahren im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung in die Vorhabenliste aufgenommen. Ein reines Kommunikations- und Werbekonzept sieht der Ausschuss als nicht ausreichend an. Wichtig sind umfassende sachliche und transparente Informationen im Vorfeld sowie eine Diskussion in der Stadtgesellschaft.

Der Ausschuss empfiehlt deshalb die Durchführung eines dialogischen Verfahrens, inklusive Bürgerversammlungen, in dem die Bürgerinnen und Bürger intensiv sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch Online über Bonn- macht-mit.de einbezogen werden, um berechtigten Fragen und kritischen Anmerkungen Raum geben zu können.

Der Ausschuss schließt sich damit der gleichlautenden Empfehlung des Beirat

_Gekürzt (2077 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:61929?offset=1200_

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anregung an Rat:

(analog dem Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr)

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und

-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am

9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.

  1. Die

_Gekürzt (6562 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35052?offset=1200_

2021-12-08 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021

21.3 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn ohne Votum - mit Maßgabe

212071

Abstimmungsergebnis: einstimmig i.V. mit ÄA 212071-02 AA und ÄA 212071-04 AA geändert beschlossen

Anregung:

  1. Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in den Rat mit der

Maßgabe weitergereicht, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung folgende Fragen /Anregungen beantwortet:

zugängiger Sprache erläutert sein.

Einschätzung der zuständigen Behörde vor?

Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden Genehmigung „scheitern“ sollte?

des Kottenforsts tangiert?

Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt?

_Gekürzt (6339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54521?offset=1200_

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.1 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD bei Eh. Stv. Fahrenholtz -parteilos-

Beschluss:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und

-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

Darüber hinaus wird folgende Ergänzung beschlossen:

Die Verwaltu

_Gekürzt (2258 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51328?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

212071-01 AA Änderungsantrag der Koalition: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnAntrag zur Vorlage 212071

Sachverhalt

Die projektierte Seilbahn kann nach Auffassung der Antragssteller*innen innovativer Bestandteil des künftigen Bonner Nahverkehrsnetzes und ein wichtiger Baustein der angestrebten Verkehrswende werden.

Gleichzeitig ist den Antragsteller*innen bewusst, dass das vorgeschlagene Seilbahnprojekt in Teilen der Bonner Bevölkerung auch auf Vorbehalte stößt und es zu dem Projekt viele Fragen der Bonnerinnen und Bonner gibt.

Da die Realisierung des Projektes eine komplexe Umsetzungsphase voraussetzt, halten es die Antragsteller*innen für richtig, zunächst Bürgerinnen und Bürger in den Prozess mit einzubinden, und letztlich eine Grundsatzentscheidung zur Seilbahn mittels eines Ratsbürgerentscheides durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am 9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.

212071-02 AA CDU-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnAntrag zur Vorlage 212071

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion steht dem Bau einer Seilbahn für Bonn grundsätzlich sehr positiv gegenüber, aber damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Politik eine fundierte Entscheidung treffen können, ist eine dezidierte Aufklärung über die vielen und unterschiedlichen Fragen, die sich bei so einem großen neuen Projekt stellen, im Vorfeld unabdingbar.

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in den Rat mit der Maßgabe weitergereicht, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung folgende Fragen /Anregungen beantwortet:

_Gekürzt._

212071-03 AA Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212071

Sachverhalt

Das Seilbahn-Projekt stößt auf reges Interesse der Stadtgesellschaft. So gibt es Befürworter , Unentschlossene und Gegner. Sie alle müssen im Kommunikationskonzept Berücksichtigung finden. Inzwischen hat der Ausschuss für Wohnen Planen Bauen in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Verweisung der Vorlage 212071 an den Rat beschlossen. Hintergrund ist, dass ein Ratsbürgerentscheid zur Beschlussfassung ansteht. Dies ist begrüßenswert, da es – wie erwähnt – die gesamte Stadtgesellschaft betrifft. Kommt es zu einem Ratsbürgerentscheid und fällt dieser positiv aus, wird es in der Folge dennoch eine Reihe Standort-, Bau- und Kostenfragen geben, dabei sollen die Bürger und Bürgerinnen weiterhin eingebunden werden. Deshalb müssen auch bereits jetzt in der Kommunikationsstrategie die Teilhabemöglichkeiten umfassend berücksichtigt werden. Der angestrebte Kommunikationsmix beinhaltet aus diesem Grunde explizit die Bürgerversammlungen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag zu DS 212071 aus dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen, das ausdrücklich auch „Bürgerversammlungen“ vorsieht.

212071-04 AA Grüne, SPD-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnAntrag zur Vorlage 212071: Anbindung an Ramersdorf und Holtdorf

Sachverhalt

Beschlussvorschlag

Die BV Beuel fordert die Verwaltung auf, bei den vertiefenden Planungen zur Seilbahn bezüglich der Haltestation Schießbergweg folgendes zu berücksichtigen:

  1. Die Ausrichtung und Architektur der Seilbahnstation ist für eine spätere Verlängerung der Seilbahn vorzusehen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Untersuchung durchzuführen, mit der das Potential und die Machbarkeit zur Anbindung an Ramersdorf und Holtdorf geprüft wird. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig vor einem Planfeststellungsverfahren für die Stammstrecke vorgelegt werden.

212071-03 ST Stellungnahme zum CDU-ÄA: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

Sachverhalt

Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung:

1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein.

Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben haben.

2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft?

3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor?

Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen.

In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017 geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt, dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren wird konstruktiv begleitet.”

Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähig

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung:

1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein.

Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben haben.

2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft?

3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor?

Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen.

In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017 geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt, dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren wird konstruktiv begleitet.”

Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähig

_Gekürzt._

212071-05 AA CDU-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnAntrag zur Vorlage 212071

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage zu Ziff 2:

"Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten."

Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage zu Ziff 2:

"Dazu beantragt die Verwaltung die Zustimmung des Regionalrates unter Vorlage der standardisierten Bewertung und des Berichts sowie den von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten."

Begründung

Der Regionalrat wird in der Sitzung am 11.2.2022 über die beantragte Aufnahme der Seilbahn in den ÖPNV Bedarfsplan entscheiden. Dazu muss die Stadt Bonn als Vorhabenträgerin dem Regionalrat die standardisierte Bewertung mit Bericht, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bonner Stadtrates noch nicht vorgelegt werden konnte, mit dem Antrag einschließlich der von der CDU Ratsfraktion gestellten Fragen und Antworten zur Überprüfung und Entscheidung vorlegen.

212071-06 AA Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in BonnAntrag zur Vorlage 212071

Sachverhalt

Grundlage der Durchführung eines (Rats-) Bürgerentscheids ist § 26 GO NRW i.V. mit der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) i.V. mit der Bürgerentscheids-Satzung der Stadt Bonn. Nach der derzeitigen Regelung in § 4 Abs. 3 S. 1 der Bürgerentscheids-Satzung werden (Rats-) Bürgerentscheide entsprechend der Ermächtigung nach § 5 Abs. 2 Bürgerentscheid DVO (ausschließlich) als Briefabstimmung durchgeführt.

Eine Durchführung per Briefwahl ist grundsätzlich ökonomisch und wird als sinnvoll erachtet. In zeitlicher Nähe zu einer Wahl, bei der sowieso eine Urnenabstimmung möglich ist, soll die Abstimmung über (Rats-) Bürgerentscheids aber ebenfalls als Urnenabstimmung möglich sein. Die gleichzeitige Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden ist in NRW gelebte Praxis, weshalb eine Realisierung auch in Bonn angestrebt werden kann.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung der Bundesstadt Bonn über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ insoweit anzupassen, dass zukünftig (Rats-) Bürgerentscheide in zeitlicher Nähe zu einer Wahl mit dieser zusammengelegt und so wie diese als Brief- und als Urnenabstimmung stattfinden können, in sonstigen Fällen jedoch ausschließlich als Briefabstimmung durchzuführen sind. Die geänderte Satzung soll dem Stadtrat bis zur nächsten Ratssitzung am 10. Februar 202 2 zum Beschluss vorgelegt werden.

212071-07 ST Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

Begründung

bedarf jedoch noch der weiteren Abstimmung zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und der zuständigen Fachverwaltung. Sie wird dem Rat zur Sitzung am 10.02.2022 vorgelegt.

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund der Komplexität des Themas hat die Verwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Erstellung einer geeigneten Fragestellung beauftragt. Nach ersten Rückmeldungen erscheint die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids möglich zu sein. Die genaue Fragstellung und deren Begründung bedarf jedoch noch der weiteren Abstimmung zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und der zuständigen Fachverwaltung. Sie wird dem Rat zur Sitzung am 10.02.2022 vorgelegt.