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Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn

212076 · 2021-12-07 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460,00 €.

Beschlussvorschlag

Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460, 00 €.

Begründung

Ziffer 3.2.13 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn sieht für __alle__ Ortsteilumzüge Zuschüsse von insgesamt 6.000 € vor.

Nur für die Ortsteilumzüge des Jahres 2019 hat die Bezirksvertretung Bonn einen Betrag von 9.500 € einmalig bereitgestellt.

Im Laufe der Zeit ist bei allen durchgeführten Umzügen eine positive Entwicklung hinsichtlich der teilnehmenden Wagen, Fußgruppen und Musikkapellen festzustellen. Ebenso ist das Interesse der Zuschauer an diesen ortsnahen Karnevalsumzügen angestiegen. Seit Erlass der Richtlinien wird außerdem ein zusätzlicher Umzug in Poppelsdorf durchgeführt.

Für alle 10 geplanten Ortsteilumzüge 2022 im Stadtbezirk Bonn liegen Zuschussanträge vor. Dem vorgeschlagenen Gesamtbetrag liegt als Bemessungsgrundlage ein Zuschuss von jeweils 50 €/Festwagen, 50 €/Musikkapelle und 30 €/Fußgruppe zugrunde. Für die Berechnung ist in der Regel die Zugaufstellung des Vorjahres maßgeblich; da 2021 keine Ortsteilumzüge stattgefunden haben diesmal die Aufstellung aus dem Jahr 2020.

Der vorgeschlagene Zuschussbetrag berücksichtig

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.40 Zuschüsse für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen

212076

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Die Partei

Beschluss: Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460,00 €. Beträge, die wegen der epidemischen Lage nicht ausgezahlt werden, sollen mit der verbleibenden Summe, der 8.500,- in das kommende Jahr übertragen werden und gemäß dem bestehenden Verteilungsschlüssel, mit dem jährlichen Zuschuss an die Vereine der Brauchtumspflege vergeben werden.

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete: Die Veranstalter von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2022 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 10.460,00 €.

Die kursiv gedruckte Ergänzung um Absatz 2 wird beantragt von Bzv. von Raußendorf, DIE LINKE. Der Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, im Falle der Absage von Karnevalsumzügen die Organisatoren zu fragen, ob bereits Kosten entstanden sind, um ggf. mit einer Zuschusszahlung darauf reagieren zu können, findet allgemein Kon

_Gekürzt (1228 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35001?offset=1200_